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Familienrecht: Scheidung, Unterhalt, Kindesunterhalt, Unterhaltsrecht, Anspruch ...
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Zurück   Forum zu Scheidung, Unterhalt, Familienrecht > Unterhaltsrecht - Unterhalt > Kindesunterhalt

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  #1  
Alt 22.01.2011, 10:46
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Hallo ich erhoffe mir von euch mal Hilfe oder ein paar Tips

Mein Mann hat seinen Sohn seit 14 Jahren nicht mehr gesehen. Wir haben alle Jahre mtl.Regelmäsig Unterhalt überwiesen.

So als ich dann wusste das die 9.Klasse beendet ist und er ja hätte ne Ausbildung oder das arbeiten anfangen müssen hab ich was gekürzt da kam dann Brief vom JA das er das BerufsbildendeJahr in der Berufschule macht okay weiter bezahlt ....dieses hat er dann zweimal gemacht (lt.JA darf man das zweimal) ....das ist ja jetzt auch rum .....

Ich habe dann im August einfach 90Euro abgezogen und mtl. immer nur 216 Euro überwiesen und die Mutter nahm das so hin es kam kein Brief kein Nix vom JA ...... so jetzt hab ich im Januar wieder überwiesen und er ist jetzt seit 3.1.2011 18JAHRE ..gestern kam Brief vom JA sie wollen von meinem Mann die letzten 12 Abrechnungen usw. und von mir auch mein Gehalt weil wenn ich nix angebe dann gehen sie (steht so in dem Brief) von aus das ich mich selbst ernähren kann

So meine eigentliche Frage :

Wir haben noch einen Sohn der ist 12 Jahre
Ich gehe als geringVerdiener arbeiten bekomme mtl. 358 Euro
Und mein Mann arbeitet Schichten durchschnittlich gerechnet hat er mtl. 2200 Euro netto

Wir haben ein Haus seit 9 Jahren und zahlen da im Monat 730Euro ab und Strom haben wir 155 Euro im Monat....dann läuft noch ein Auto Kredit und von früher was da zahlen wir im Monat ca. 530 Euro

Wie wird diese Neuberechnung nun stattfinden ?
Was muss uns über bleiben?
Werden die Schulden mit angerechnet?
Wird unser 12jähriger Sohn angerechnet?
Was ist mit dem Ki.Geld wo die Alte bekommt

Wäre super dankbar für Antworten

Danke Ivonne
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  #2  
Alt 22.01.2011, 14:23
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weiss keiner was?
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  #3  
Alt 23.01.2011, 00:55
edy edy ist offline
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Hallo ,

Zitat:
Was ist mit dem Ki.Geld wo die Alte bekommt
was meinst du damit?


lg
edy
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  #4  
Alt 23.01.2011, 07:51
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Guten Morgen Edy..... die Mutter dieses Kindes bekommt ja gehe ich von aus 184 Euros im Monat wird das mit bei uns dann Angerechnet bei der Neuberechnung?
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  #5  
Alt 23.01.2011, 11:13
edy edy ist offline
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Hallo ivonne,

besteht denn ein Titel?

Ab 18 Jahren sind beide Eltern barunterhaltspflichtig.

Dem 18 Jährigen steht nur Unterhalt zu wenn er in Ausbildung/Schule ist.

Er muss folgende Nachweise erbringen:
Nachweis über Schule/Ausbildung ( bei Ausbildung, wie hoch ist sein
Azubi-Lohn).
Einkommen der Mutter
Einkommen des Vaters

Dann wird gerechnet.
Einkommen von Mutter und Vater lt. Düsseldorfer Tabelle .

Von dem Betrag lt.DT wird sein Kindergeld sowie z.T sein Azubi-Lohn,
abgezogen.
Der Rest wird auf Vater und Mutter im Verhältnis ihrer Einkommen aufgeteilt.
Euer 2.Kind wird auch berücksichtigt ( fällt bei eurem EK hier nicht ins Gewicht).

lg
edy
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  #6  
Alt 23.01.2011, 11:17
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Hallo Edy

Titel besteht nicht also wir haben nix keine Urkunde oder sonst was.

Wir haben ja seit August nur noch 216 Euros überwiesen meinst du das wird mehr? Werden die Darlehen fürs Haus auch abgezogen ? Ich hab schlaflose Nächte bis ich die Tante vom JA morgen anrufen kann.

Wie meinst du das unser Kind fällt nicht ins Gewicht? Aber ein Selbstbehalt muss doch auch sein sprich Essen kaufen , Versicherungen zahlen usw. weisst du wie ich meine?

Was ist wenn der Junge nix arbeiten will denn so sieht das leider aus
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  #7  
Alt 23.01.2011, 11:58
edy edy ist offline
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Hallo ivonne,

Zitat:
Was ist wenn der Junge nix arbeiten will denn so sieht das leider aus
dann wird es sein Privatvergnügen ( d.h. er bekommt keinen Unterhalt).

Nur wenn er wieder eine Schule oder Ausbildung beginnt.

Bevor ihr euch auf irgend was einlasst ( Jugendamt) verlangt zu erst alle
wie oben bereits beschriebene Nachweise.

lg
edy
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  #8  
Alt 23.01.2011, 12:05
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@Edy...danke das werden wir auch tun wie gesagt ich rufe morgen gleich 14uhr dort an und werde erstmal hören was der nun tut .... hab wo gelesen das das Kind sich bemühen muss um arbeit sprich nicht nur sich arbeitslos melden sondern auch bewerbungen vorlegen muss

weisst du ob unsere schulden vom haus mit in die berechnung fallen?
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  #9  
Alt 23.01.2011, 13:48
edy edy ist offline
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Hallo ivonne,

Zitat:
weisst du ob unsere schulden vom haus mit in die berechnung fallen?
Ich nehme an das wurde während der Ehe mit der EX gebaut?

Das sind oft Einzelentscheidungen, aber eigentlich ja.

Die Kreditzinsen für das Haus auf jeden Fall.

Aber diese Frage stellt sich ja erst wirklich wenn der Sohn die geforderten
Nachweise erbringen kann.

lg
edy
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  #10  
Alt 23.01.2011, 13:50
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@edy..danke du scheinst dich auszukennen bin schon bisschen ruhiger eine frage noch ... kann er diese nachweise nicht bringen ...sprich er tut gar nix hockt daheim ... was dann?
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