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Familienrecht: Scheidung, Unterhalt, Kindesunterhalt, Unterhaltsrecht, Anspruch ...
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  #1  
Alt 10.05.2010, 00:02
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Registriert seit: 09.05.2010
Beiträge: 1
Standard Bitte um Mithilfe

Hallo zusammen.

Ich habe eine sehr ernsthafte Frage und bitte um Eure Mithilfe.

Wie kann es sein dass, die oder der Ex an Verdienstbescheinigungen ran kommen ohne das der Betroffene etwas davon weisst oder auch mitbekommt ??
Mir geht es darum in Erfahrung zu bringen ob es auf legalem Weg sowas möglich ist .

Es gibt im Freundeskreis ein Fall wo er von der ex mit dem (unwesentlichen höheren) Verdienst konfrontiert wurde.

Vielen Dank für Eure Hilfe

Nehme auch gerne Infos zu dieser Sache über E-Mail entgegen
pissa@gmx.net
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  #2  
Alt 26.05.2010, 18:57
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Registriert seit: 08.09.2009
Beiträge: 74
Standard Verdienstbescheinigung im Scheidungsfall

Hallo,

eine Verdienstbescheinigung darf der Arbeitgeber nur dem Arbeitnehmer persönlich ausstellen. Aus dem Arbeitsvertrag heraus ist er verpflichtet, keine Daten des Arbeitsverhältnisses an Dritte weiterzugeben.
Der Unterhaltsberechtigte hat aus diesem Grunde einen Auskunftsanspruch auch nur gegen den Unterhaltsverpflichteten. Der Verpflichtete muss also Auskunft über sein Einkommen machen, nicht dessen Arbeitgeber. Ggf. muss er die Wahrheit an Eides statt versichern.

Hat der Unterhaltberechtigte eine Verdienstbescheinigung direkt vom Arbeitgeber des Unterhaltsverpflichteten erlangt, so ist dies nur mit Einwilligung des Verpflichteten möglich oder dann, wenn der Arbeitgeber fahrlässig seine pflichten verletzt hat.
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