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#1
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| Meine Ex-Frau und ihr Lebensgefährte haben getrennte Wohnungen, jedoch ein gemeinsames Kind. Hat sie Anspruch auf Kindesunterhalt, wenn auch nur fiktiv? Sie sind ja weiterhin ein Paar. Es geht darum das meine Ex-Frau meinen beiden Kindern die bei mir wohnen unterhaltsverpflichtend ist. Muss sie sich evt den Kindesunterhalt von Ihrem Lebensgefährten als Einkommen anrechnen lassen? |
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#2
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| Hallo cosinus0069, Unterhalt für die Kinder ist kein Einkommen des Elternteils der es empfängt. Wenn die Kinder von deiner Ex bei dir wohnen,muss sie für diese Unterhalt leisten.( wenn leistungsfähig). Wie alt ist denn das gemeinsame Kind deiner Ex und ihrem Freund? lg edy |
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