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#1
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| Hallo, ich hoffe, hier kann mir jemand helfe, da ich etwas ratlos bin. Folgender Sachverhalt: Ich bin seit 10 Jahren geschieden und habe eine 15jährige Tochter. Bei der Scheidung wurde mir das alleinige Sorgerecht übertragen. In der Scheidungsfolgevereinbarung wurde festgelegt, dass "der Kindsvater regelmäßig Unterhalt zahlt...." aber ohne Höhe. Das Jugendamt hat damals die Einkommensverhältnisse überprüft und den Unterhalt auf 290 Euro festgelegt. Aber wir mussten nichts unterschreiben. Es gab einfach nur einen Brief mit Berechnung und die Höhe des Unterhalts. Eigentlich hat alles jahrelang funktioniert und er hat den Unterhalt nach Alter erhöht. Er hat die Arbeit gewechselt und verdient sehr sehr gut. Zahlt seit dem 12. Lebensjahr 400 Euro. Ich habe nie prüfen lassen, ob er das richtig ausgerechnet hat. Ich hab mir immer gesagt: leben und leben lassen und ich will ihn ja auch nicht ruinieren. Jetzt zahlt er seit 2 Monaten nicht mehr. Er hat weiterhin seine Arbeit und verdient ordentlich Geld. Auf meine NAchfrage kam einfach der Kommentar: Ich hab diesen Monat kein Geld mehr.... Leider ist aber im Folgemonat wieder nichts passiert. Ich habe mich vor vier Wochen an das Jugendamt gewendet und einen Antrag auf Beratung und Unterstützung gestellt. Leider ist seit dem nichts passiert und telefonisch erreiche ich niemanden. Wie läuft das jetzt weiter ab übers Jugendamt? Ist der festgelegte Betrag von damals bereits ein Titel und kann man das pfänden lassen? Muss ich mir selber einen Analt suchen oder kümmert sich das Jugendamt um eine Pfändung? Vielleicht hat ja jemand eine Antwort auf meine Fragen..... Wir sind natürlich auf das Geld angewiesen und wenn so ein Betrag plötzlich fehlt... NAja |
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#2
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| Hallo Maxima , Warum gehst du nicht persönlich zum Jugendamt ? Falls kein Titel besteht,kann er die Zahlung einfach einstellen. Besteht ein Titel dann gehst du mit diesem (ohne RA) direkt zum Amtsgericht/Gerichtsvollzieher und lässt vollstrecken. Vereinbare einen Termin beim JA und lass eine Neuberechnung des Unterhaltes vornehmen. lg edy |
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#3
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| @ Maxima Ein Brief mit der reinen Kalkulationsaufstellung ist keine getitelte Unterhaltspflicht. |
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#4
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| Die Rechtschutzversicherung (bei mir HUK) zahlt eine Beratungsstunde i.Höhe von 190 Eus beim Anwalt. |
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