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#1
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| hallo zusammen, ich habe mich hier schon etwas durchgelesen, aber bin irgendwie nicht schlauer geworden. mein fall sieht so aus... ich bin gebürtige österreicherin, mein exmann auch...scheidung in österreich (einvernehmlich) und bin dann mit den 2 kindern aus dieser ehe nach deutschland gezogen wo ich wieder verheiratet bin und weitere 2 kinder bekommen habe. seit anfang an also nun mehr als 4 jahre zahlt der leibliche vater der ersten beiden kinder zu wenig unterhalt. seit dezember letzten jahres gar nicht mehr. das jugendamt hat ihn schon 4-5 mal angeschrieben, die briefe kamen alle zurück..ungeöffnet... das jugendamt arbeitet sehr langsam und ich muss immer hinterher telefonieren um wieder anschub zu geben ich weiss, dass ich nicht die einzige bin die den dienst in anspruch nimmt, aber irgendwie muss ich mich um alles selbst kümmern. ich habe geforscht und herausgefunden, dass er sich nun arbeitslos gemeldet hat. seit einem monat warte ich nun auf die nachricht vom jugendamt ob das arbeitsamt in österreich geanwortet hat. sogar die telefonnummer hab ich denen selber rausgesucht, weil sie die nicht finden konnten. bin ich überempfindlich? arbeitet das jugendamt immer so kompliziert und langsam? der leibliche vater der kinder war nun die letzten drei monate im ausland urlaub machen. um arbeit bemüht er sich nicht, was ich aus diversen quellen aus meinem früheren wohnort (noch sein jetziger) erfahren habe. was kann ich machen damit er endlich seinen verpflichtungen nachgeht und unterhalt für die beiden kinder bezahlt??? die beiden sind mittlerweile 8 und 7 jahre alt. kann man sich auch an das jugendamt in österreich wenden oder muss das übers deutsche jugendamt geregelt werden? kann ich im alleingang auch etwas machen? oder was kann ich für das jugendamt machen? ich bin einfach ungeduldig und will endlich ergebnisse sehen... welche möglichkeiten habe ich? es bringt doch nix wenn das jugendamt ihn weitere male anschreibt und er die briefe einfach ignoriert? der letzte brief an ihn ging im märz diesen jahres raus und bis jetzt keine antwort von ihm.. er hat bei unserer scheidung die eigentumswohnung übernommen...wäre eine zwangshypothek von vorteil? es steht aber auch die bank noch mit im grundbuch... vielen dank |
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#2
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| Hallo marionette, Besteht denn ein Titel wegen des Unterhalts ? Wenn ja,käme eine Pfändung in Frage. Würde zu einem Fachanwalt für Familienrecht gehen.(vorher Kosten klären). Evtl.wird dir Prozesskostenhilfe gewährt. Briefe an den KV, durch Gerichtsvollzieher zustellen lassen. lg edy |
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#3
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| hallo, danke für deine antwort... habe soeben mit dem jugendamt telefoniert und die sagte mir dass das vollstreckbare scheidungsurteil (wo der unterhalt ja aufgeführt ist) das selbe wie der titel wäre. sie wird jetzt an das gericht in österreich schreiben und wohl eine zwangshypothek ins grundbuch eintragen lassen. nur sehe ich da ja auch kein geld. laut grundbuch wurde schon 2008 eine zwangsversteigerung eingeleitet weil er ein jahr mit den betriebskosten im rückstand war. diese muss er nun wohl bezahlt haben weil er ja immer noch drin wohnt. und ausserdem ist die bank auch drin und wird zuerst ihr geld bekommen, wo dann nichts mehr überbleibt... er bekommt arbeitslosengeld und da wartet sie eben seit über einem monat auf antwort vom zuständigen arbeitsamt wegen pfändung. irgendwie kommt mir vor, dass die dame vom jugendamt nicht damit klar kommt wenn ich ihr immer alles sage was sie machen soll. aber ich habe eben sonst das gefühl dass nichts passiert... vielleicht ist es wirklich besser zu einem anwalt zu gehen. da müsste ich ja dann die beistandschaft übers jugendamt kündigen. und nun will ich aber jetzt mal abwarten ob das arbeitsamt reagiert und was vom gericht zurückkommt.... ach ich dreh mich einfach im kreis und das schon seit einem jahr...bis jetzt hat alles zu nix geführt...er macht urlaub, liegt faul auf der haut, wird von seiner mutter durchgefüttert und reagiert einfach nicht. und davor hab ich ein jahr lang im guten (mit gesprächen bei ihm, telefonaten) probiert alles mit ihm persönlich zu regeln, aber ausser nächsten monat bekommst du das geld war nix....und das jeden monat... ich frage mich einfach warum er damit durchkommt?? |
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#4
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| hallihallo, ich mal wieder ![]() habe jetzt meinen alten beitrag wieder hochgeholt weil er leider wieder aktuell ist. das gericht in österreich konnte aufgrund eines arbeitsverhältnis seinerseits den unterhalt für 4 monate pfänden. nun hat er wohl erst gemerkt dass er gepfändet wird und hat promt mit einer kündigung reagiert. darf er einfach so kündigen? schaue ich nun wieder durch die finger? bringt mir denn jetzt eine strafanzeige etwas? es haben sich inzwischen über 7000 euro angehäuft die er an kindesunterhalt schuldig ist (den laufenden nicht einberechnet) bitte ich brauche tips was ich nun für schritte einleiten kann, was ich unternehmen kann. wenn ich alles dem JA überlasse dann stehe ich im nächsten jahr immer noch auf der selben stelle. ich danke euch |
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#5
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| kann mir denn keiner helfen? wir stehen immer noch an der selben stelle. er arbeitet immer noch nicht, und laut arbeitsamt in österreich bezieht er auch kein arbeitslosengeld mehr. ich frage mich von was er lebt?? geld fürs gasthaus hat er jedenfalls... was für schritte kann ich konkret machen, ausser mir einen anwalt nehmen?? vielen dank für die hilfe |
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#6
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| Hallo Marionette, als Unterhaltspflichtiger darf man seinen Job nicht einfach kündigen. Zumindest nicht ohne Konsequenzen. Gilt zumindest für Deutsche. Ich weiss nicht was du denkst zu erreichen wenn er kein eigenes Einkommen besitzt? Einem nackten Mann, kann man nicht in die Tasche greifen. Das er ohne job trotzdem rund kommt, also irgendwie immer Geld in der Tasche zu haben scheint, nützt dir argumentativ nichts. Um ihn pfänden zu können, muss offiziell Geld vorhanden sein. Wenn er jetzt nichtmal mehr Arbeitslosengeld bezieht, weiss ich nicht was du pfänden möchtest. Wie gesagt, in Deutschland zumindest würden ihm die Behörden ziemlich auf den Keks gehen, damit er schnellstens wieder über ein eigenes Einkommen verfügt und seinen Unterhaltsverpflichtungen nachkommen kann. Außerdem hätte er eine Strafe für das Kündigen der Arbeitsstelle bekommen - oder man hätte sein ehemaliges Einkommen weiterhin als fiktiv gewertet. Also ihn so behandelt, als hätte er den job noch. Den Unterhalt hätte er also dann trotzdem in der gleichen Höhe leisten müssen. Inwieweit da auch Druck bei euch in Österreich herrscht, kann ich nicht sagen. Aber anscheinend ja nicht viel. Er hatte ja selbst mit Arbeit schon kaum etwas bezahlt. Geändert von Coldplay (10.05.2011 um 17:35 Uhr) |
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#7
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| danke für deine antwort... dass die deutschen ämter kompliziert sind, sagte man mir, aber nun ist mir klar, dass die österreicher noch viel komplizierter sind als die deutschen ![]() er bekam jetzt 4 monate arbeitslosengeld, aber da ich vom deutschen jugendamt vertreten werde, oder besser gesagt, die beiden kinder, und das deutsche JA das mit dem österreichischen gericht klären musste, und das damit über 100 ecken ging, haben wir als die pfändung genehmigt war nichts mehr bekommen, weil wir zu spät waren, sprich er hat da dann kein geld mehr bekommen. ich bin da sehr ungeduldig...das ist einer meiner "fehler" also nützt es wohl auch über einen anwalt nichts da was zu machen...ich werde wohl warten müssen bis er wieder arbeitet?? |
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