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#1
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| Mein Sohn fängt ein Studium an und ist jetzt 18 und bekommt somit Barunterhalt! Sein Vater zieht sich von der Berechnung 1150 Euro Selbstbehalt ab, was auch rechtens ist. Ich bin seit ca. 1/2 Jahr selbständig und verdiene etwa 500 Euro im Monat. Darf ich mir kein Selbstbehalt abziehen? Der Sohn wohnt bei mir. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Tina |
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#2
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| Hallo, einen Selbstbehalt brauchst Du Dir nicht abzuziehen, da Dein EInkommen unterhalb des Selbstbehalts liegt. Du bist also nicht Leistungsfähig und Dein Einkommen wird zur Ermittlung des Unterhaltsanspruches nicht berücksichtigt. Der Unterhaltsbedarf des Kindes errechnet sich demnach nur nach dem Einkommen des Vaters. Das Kind muss vorrangig zum Unterhalt BAföG beantragen. Dieses mindert den Unterhaltsanspruch in voller Höhe. LG chico |
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#3
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| Der Vater hat aber ausgerechnet das ich auch Unterhalt an den Sohn zahlen muss und er somit weniger. Gruß |
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#4
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| Hallo, hat der Sohn schon BAföG beantargt? LG chico |
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#5
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| Hallo Sonne, Zitat:
Der Sohn bekommt Unterhalt vom Vater,und dir steht ein Betrag für Kost und Logis vom Sohn zu. lg edy |
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