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#1
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| Guten Abend, habe einen Sohn der im Dezember 12 Jahre wird also die nächste Unterhaltsstufe der Düsseldorfertabelle erreicht. Heute kam ein Schreiben der Rechtsanwältin meiner Ex-Frau worin stand das ich diverse Unterlagen ihr zusenden soll. Nun meine Frage: 1. Muß ich die Einkünfte meiner Frau mit angeben? ( laut Rae gibt es ein Grunsatzurteil wonach wir dazu verpflichtet sind) 2. Wir sind Insolvent wird das mit eingerechnet? 3. Und wir haben selber einen Sohn der 4 Jahre ist und bekommen in November noch ein Kind wird das irgendwie mit angerechnet? 4. Meine Ex-Frau ist auch wieder verheiratet wo der Partner sehr viel Geld verdient wird das irgendwie mit angerechnet? 5. Mein Sohn hat bei deren Hochzeit den Namen ihres Mannes übernommen wäre das irgendwie relevant? Danke für die Auskunft |
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#2
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| Hallo Cupidominden , Du scheinst den Mindestunterhalt nicht zu zahlen? Das Einkommen deiner Frau muss angegeben werden(wenn du gut versorgt bist kann dein EK voll für den Unterhalt herangezogen werden). 2) Unterhaltszahlungen müssen vorrangig bedient werden,erst dann sind weitere Schulden dran. 3) geht in die Berrechnung mit ein. 4) Was ihr Neuer verdient spielt keine Rolle,der Unterhalt ist ja nicht für Sie sondern für euer Kind. 5)Wäre nur bei einer Adoption relevant. lg edy |
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