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#1
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| Bin seit Jahren geschieden und zahle für meine Tochter, 17 Jahre, Unterhalt in Höhe von 295 Euro. Bin jetzt zum 2. mal verheiratet (seit 10 Jahren), berufstätig, Lohnsteuerklasse 5, ca. 950 Euro Nettoverdienst. Nun rief mich meine Ex-Frau an und meinte, laut ihrem Anwalt und dem neuen Unterhaltsgesetz müßte ich nun über 400 Euro zahlen! War erstmal ein Riesenschock für mich :-( Aber kann das denn stimmen (wegen meinem Mindestbehalt z.B.)? Wo kann ich mich da unverbindlich informieren? Danke |
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#2
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| Hi, der Selbstbehalt beim Kindesunterhalt beträgt 900 Euro, wenn man eine Vollzeitstelle hat. Der Kindesunterhalt berechnet sich wie folgt: man nimmt sein Nettogehalt und schaut dann in die Düsseldorfer Tabelle. Daraus ergibt sich, wieviel das Kind eigentlich bekommen würde. Ist das nettoeinkommen geringer als die 900 Euro und der Unterhaltsbetrag für das Kind, so bekommt das Kind entsprechend weniger. Man selbst kann immer den Selbstbehalt behalten. Unter Umständen ist man aber verpflichtet sich nach einem Nebenverdienst umzusehen. Das gilt solange man minderjährige Kinder hat. Bei einer Teilzeitstelle muss man auf alle Fälle auf Vollzeit aufstocken. |
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