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#1
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| Hallo liebe Community, ich bin neu hier im Forum, weil ich heute in paar Fakten zu wissen bekommen habe, die mich ein wenig stutzig machen. Um auf den Punkt zu kommen muss ich leider ein bisschen was von der Vorgeschichte erzählen, weil ich sonst nicht weis, wie ich zum Punkt kommen soll ![]() Also ich besuche momentan die 13. Klasse die ich vorraussichtlich nächstes Jahr mit dem Abitur beenden werde. Nun habe ichmir in den Kopf gesetzt danach entweder ein Studium anzufangen als Lehrkraft, oder eine Ausbildung zur Erzieherin zu machen. Dazu kommt noch, dass ich eigentlich geplant hatte, dann mit meinen Freund zusammen zu ziehen. Nun ist mein Problem, dass es natürlich passieren kann, dass ich auf eine Warteliste komme und so ein Jahr überbrücken muss. Mein Plan war es dann ein FSJ zu machen. Nun habe ich aber zu wissen bekommen, dass mein Vater aus der Unterhaltspflich raus ist wenn ich das mache. Das kann ich nun wirklich nicht verstehen. Ich darf als Schüler einen 400€ Job machen, und mein Vater ist voll unterhaltspflichtig... wenn ich aber ein FSJ habe (Also einen Verdienst von ca 400€) Muss er nicht mehr zahlen? Das kann ich ehrlich gesagt nicht verstehen, da er ja in der Pflicht ist, für mich zu zahlen bis ich meine erste Ausbildung abgeschlossen habe... wenn ich ein Jahr überbrücken muss warum muss er dann nicht zahlen? Der zweite Punkt ist das Zusammenziehen mit meinem Freund... Mein Vater würde im Unterhaltssatz sinken, und wenn mein Partner arbeitslos wird wird mein "Verdienst" angerechnt und ich bleibe damit Quasi auf den Kosten hängen. Das alles, weil das als "Ehe-ähnliche-Gemeinschaft" betrachtet wird. Ich würde gerne mal eure Meinungn dazu hören, und vielleicht Vorschläge wie ich mir da behelfen kann... gibt es Anlaufstellen wo ich mich "beschweren" kann und wo ich in irgendeiner Form Hilfe bekommen kann? Danke im vorraus Tanja |
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#2
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| Hallo Tanja, Unterhalt steht dir nur zu wenn du in Schule/ Ausbildung bist. Wenn du ansonsten regelmäßig Einkommen hast,kann dies auf den Unterhalt angerechnet werden,( Ferienjobs ausgenommen). Bei einem FSJ bist du weder in Schule noch in Ausbildung. Danach steht dir wieder Unterhalt zu.(wenn Schule/Ausbildung). Zitat:
Aber aus Sicht des ALGII wäre der Bedarf teilweise gedeckt und der Unterhalt würde angerechnet. Frage wie alt bist du? lg edy |
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#3
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| hey, ich geb edy recht mit dem was er geschrieben hat wenn dich interessiert warum das so ist (rechtliche hintergründe, sinn und zweck des kindesunterhalts und dessen recihweite) kann ich dir das hier sehr empfehlen: Familienrecht | Recht-Finanzen -> "Kindesunterhalt" |
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| ausbildung, fsj |
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