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#1
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| Hallo, Ich habe einen sechs jährigen Sohn aus erster Ehe. Meine Exfrau ist wieder verheiratet und hat zwei weitere Kinder mit ihrem neuen Ehemann. Ich bezahle jeden Monat meinen Unterhalt. Auch ich bin wieder veheiratet und wir bekommen bald Nachwuchs. Frage1) Da ich dann in das Erziehungsjahr gehe verdiene ich nicht mehr soviel wie vorher, wie wird dann der Unterhalt für meinen Sohn berechnet. Frage2) Wenn ich nur noch ein Einkommen habe, welches so hoch ist wie der Selbsterhalt, muss dann meine Frau unterhalt für mein Kind aus erster Ehe bezahlen? Frage3) Wenn ich jetzt weiter Kinder bekomme, wie wird dann der Unterhalt für meinen Sohn aus erster Ehe berechnet? Frage4) In der Düsseldorfer Tabelle steht das diese nur ein Anhalt sei, hat das Jugendamt das Recht mich einfach einzustufen, oder ist dies nur mit einem richterlichen Beschluss möglich? Frage5) Wenn mein Anwalt einen anderen Betrag ausrechnet als das Jugendamt, wer hat dann Recht? Das sind einige Fragen die mich beschäftigen, ich hoffe das ich ein paar Antworten bekomme. Vielen Dank |
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#2
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| HalloTribun111, Zitat:
Bei zusammenleben kann dein Selbstbehalt auf ca.750€ gesekt werden. Deine (neue) Frau muss nicht für dein Kind zahlen, aber sie kann dir zu Unterhalt verpflichtet sein und du kannst dein Geld für den Mindestunterhalt verwenden. lg edy |
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#3
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| zu Frage 5: im Ergebnis kann nur der Richter bestimmen, was der rechte Unterhalt ist. Natürlich werden die Ergebnisse von Jugendamt und Anwalt in die richtige Richtung gehen, aber verbindliche Auskünfte sind das nicht. Lesenswert zum Kindesunterhalt und der Düsseldorfer Tabelle: Voraussetzungen des Kindesunterhalts - Recht-Finanzen Zur DT: "Diese Tabelle hat keine Gesetzeskraft und ist nur eine Richtlinie, wird aber von sehr vielen Familiengerichten beachtet. Daneben gibt es auch noch die von den süddeutschen Oberlandesgerichten ausgegebenen "Süddeutschen Leitlinien", die einen ähnlichen Zweck verfolgen und den Unterhalt tabellarisch wiedergeben. " |
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#4
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| Hallo Gecko, Fragen rund um den Unterhalt und vieles mehr, findet man auch hier im Forum. Oben: breiter schwarzer Balken.Einfach Thema anklicken. lg edy |
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#5
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| Hallo, die Aussage das die neue Ehefrau nicht zahlen muß ist nicht eindeutig richtig. ![]() Google mal nach HAUSMANN Urteil BGH. Der Unterhaltspflichtige hat eine Erwerbsobligenheit und das bedeutet er kann nicht einfach Hausmann spielen nur weil seine neue Frau mehr Geld verdient als Er (elternzeit ebenso) dann kann das so ausgelegt werden als wolle er sich vor den Unterhaltszahlungen drücken und dann kann das Gericht das Einkommen der Frau mit heranziehen oder ein fiktives Einkommen festlegen. Die Jugendämter betrügen immer bei der Unterhaltsberechnung um evtl. Mangelfall nicht selbst zahlen zu müssen. Im Zweifel besser vom Gericht errechnen lassen. Einmal Anwalt ist billiger als Jahrelang zu viel bezahlen. lg Arnold |
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#6
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| Hi, er wird weiter zahlen müssen auf der Basis seines bisherigen Einkommens. Das Elternjahr ist letztlich sein Luxus. Allerdings ist das "neue" Kind zu berücksichtigen. Keine Ahnung wie die Leute immer darauf kommen, dass sich plötzlich die Verantwortlichkeiten für "alte" Kinder verschieben, nur weil ein neues da ist. Herzlichst TK |
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#7
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| da hat timekeeper schon recht! man muss immer für seine Kinder zahlen, wenn man sich weigert wird das Geld halt anders eingefordert |
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#8
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| Hi, nun das wissen wir doch, ehe wir Kinder in die Welt setzen, oder? Was ist da ein Grund zum ärgerlich sein? Herzlichst TK |
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| Stichworte |
| anwalt, jugendamt, unterhalt |
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