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#1
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| Hallo, ich habe folgende Frage an die Fachleute. Ich bin geschieden und lebe mit meiner Tochter zusammen. Die Mutter zahlt seit Jahren keinen Unterhalt. (trotz Verurteilung) Ich habe mir, für meine Tochter und mich, vor 2 Jahren (nach Scheidung) ein Haus gekauft. Was wäre wenn meine Tochter irgend wann zur Mutter ziehen möchte, wäre die Abtragung für das Haus vom Kindesunterhalt abziehbar? Fiktives Rechenbeispiel: Kosten für Haus 200000 (vollfinanziert, montl 1500€ Rate, kein Wohnvorteil) Einkommen des Vaters 3000€. In welcher Eingruppierung würde man sich in der Düsseldorfer Tabelle wiederfinden? Einkommen 3000 oder 3000 - 1500 Darlehn, also 1500€ anrechenbares Einkommen? Mir ist klar, das hier keine Rechtsbertungen oder Unterhaltberechnungen durchgeführt werden dürfen, daher nur ein fiktivs Zahlenbeispiel. Vielen dank! |
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#2
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| Hallo Jens2010, Das wird so nicht funktionieren. Die Schulden für das Haus hätten während der Ehe entstehen müssen. Ein Gericht könnte annehmen,du hättest das Haus gekauft um den Mindest- KU zu drücken. Könntest du Zins und Tilgung abziehen,würdest du auf Kosten der Tochter Vermögen bilden. Warum keinen Wohnvorteil? lg edy |
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#3
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| Geschieden bin ich seit drei Jahren. Haus habe ich vor einem Jahr gekauft und ist vollfinanziert. Meine Tochter wollte bei mir bleiben. Gerichtsverfahren bezügl. Aufenthaltsbestimmungsrecht und Unterhalt vielen beide zu meinen Gunsten aus. Da die Wohnung zu klein war, habe ich letztes Jahr das Haus für meine Tochter und mich gekauft. Meine Tochter will nicht zu ihrer Mutter, aber man weiß ja nie. Somit könnte man mir wohl kaum unterstellen, das ich das Haus gekauft habe um micht vor einem möglichen Unterhalt zu drücken. Was ist aber vielleicht in ein ein paar Jahren, vielleicht will sie dann mal zu ihrer Mutter,daher die Frage. |
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