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#1
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| Hallo, ich habe folgendes Problem. Für mein Kind (11) gibt es einen vollstreckbaren Unterhaltstitel, 100% Regelbetrag aus 2002 Nun fordert der Anwalt vom Vater meine Zustimmung auf Herabsetzung des Unterhalts, weil er seit 07!!! ein weiteres KInd hat. JUgendamt hat mal eine Berechnung gemacht und meint, ich sollte zustimmen,da ich sonst alle Kosten der Klage tragen werde. Ich habe mich auch bei einem Anwalt erkundigt, der meinte so einfach ist das nicht und meine Chancen stehen nicht schlecht für mich...ER müsste gegebenenfalls Zusatzjob annehmen usw. Der Anwalt meinte man sollte so einer Herabsetzung nie einfach zustimmen??? Ich möchte aber nicht noch zusätzlich zum in Zukunft fehlenden Unterhalt weitere Kosten haben, daher bitte ich um Tips. Hier lese ich oft vom Jugendamt, was auf der Seite der Mütter steht, ich komme mir gerade nicht unterstützt vor. Falls ich zustimme, muss ich mir ja den Zweitjob suchen um das fehlende Geld einzuspielen. Was würdet ihr raten, Anwalt einschalten oder der Herabsetzung freiwillig zustimmen? viele Grüße |
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#2
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| Hallo kaku, Als erstes müsste man wissen wie hoch sein Unterhalt relevantes Einkommen ist.( seit 2002 verdient er ja vielleicht mehr). Arbeitet er Vollzeit? Wie viel Stunden? lg edy |
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#3
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| das JA nimmt als Einkommen in die Berechnung 1200 Euro als Unterhaltsrelevantes Einkommen, er geht Vollzeit, hat aber kurz vor Antragstellung noch den Job gewechselt mit weniger Stundenlohn ,Branche ist Bau und er "hilft" auch immer schön anderen... aber das ist eh egal, nur mal am Rande, dass er nicht wirklich arm ist und er ist nicht wieder verheiratet. Ich stelle die Fragen hier eigentlich nur, weil ich mich wundere, dass es für einem Mann so leicht ist den Unterhalt am Ende gänzlich einzustellen. Man liest immer wieder, wieviele an den Rand der Existenz getrieben werden und keine Rechte gegenüber den Müttern haben. Und bei mir konkret geht das ganz simpel... Und wie wir weiterleben ist egal |
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#4
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| Hallo kaku, Hat er Wohneigentum oder wohnt er in Miete? lg edy |
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#5
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| an sich Eigentum, hat ein Haus umgebaut, aber er hat alles im Vorfeld geplant, daher kann ich das nicht sicher sagen |
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#6
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| Hallo kaku, Wenn er Wohneigentum hat, dann kann ihm ein Wohnwert angerechnet werden, d.h. die "gesparte Miete" wird seinem Einkommen zugeschlagen. Kreditzinsen könnte er aber gegenrechnen. lg edy |
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#7
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| was meint ihr denn nun ob sich der WEg zum Anwalt lohnen könnte oder doch einfach zustimmen? Kommt man wirklich so einfach aus der Pflicht gegenüber seinem Kind? |
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#8
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| Hallo kaku, Wie viel Unterhalt bekommst du zur Zeit von ihm ? Oder bekommst du Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt? Wenn du eher ein kleines Einkommen hast, steht dir evtl. VKH ( früher Prozesskostenhilfe zu) Im Netz googlen unter Prozesskostenrechner. lg edy |
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#9
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| Hallo, bis jetzt hat er noch gezahlt, 250 Euro. Verfahrenskostenhilfe habe ich letztes Jahr auch bekommen, da ging es um Rückstand. und von wegen der Frage wie er arbeitet: Vollzeit im Schnitt 170 Std./Monat. Ich weiß mittlerweile auch, dass Haus und Grundstück nicht ihm gehören. Das hat er bedacht. LG Geändert von kaku (13.01.2011 um 14:30 Uhr) |
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