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#1
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| Hallo zusammen! Ich brauche Eure Hilfe, denn ich weiß nicht mehr, was ich machen soll! Ich bin geschieden und wieder neu verheiratet und habe aus erster Ehe zwei Kinder. Eine Tochter lebt bei mir, die andere bei der Mutter! Nun zahle ich für die eine Tochter Unterhalt, die Mutter aber für die andere Tochter nicht. Mehrfache Aufforderungen durch den Rechtsanwalt blieben ohne Erfolg. Nun haben wir bei Gericht den Unterhalt eingeklagt. Am 15.12.2010 hat das Gericht entschieden, dass die Kindesmutter ihre Einkünfte offen legen soll. Bisher ist in der Richtung nichts geschehen. Im Mai diesen Jahres hat mein Anwalt noch einmal an das Gericht geschrieben, was mit den Einkünften sei. Seitens des Gerichtes keine Reaktion. Fakt ist, es ist zur Zeit absoluter Stillstand und ich sehe zur Zeit nicht, wie es weiter gehen soll. Nun meine Frage an Euch: Was kann ich tun? Kann ich etwas tun, damit das Gericht nach einem halben Jahr endlich mal aus dem Quark kommt? Kann ich etwas tun, um den Druck auf die Mutter zu erhöhen? Z.B. konkrete Hilfe beim Jugendamt anfordern, Strafanzeige nach § 170 StgB? Wäre über Eure Hilfe sehr dankbar! |
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#2
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| Zitat:
Wenn das Gericht die Mutter zur Auskunft verpflichtet hat, dann müsst ihr sie dazu noch mal auffordern. Kommt dann nichts ist es an der Zeit, ein Zwangsgeld gegen Sie zu beantragen und hilfsweise die Ersatzzwangshaft. Natürlich sollte man wegen der Verfahrensdauer auch schon mal über einen Antrag auf einstweilige Anordnung in Höhe des Mindestunterhalts nachdenken. Nur eines würde ich nicht machen: den Unterhalt für die Tochter bei der Mutter zurückhalten. Denn der steht der Tochter zu, die auch nichts für die Zahlungsmoral ihrer Mutter kann. Gruß Frodo |
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