Hallo,
wenn es um Kindesunterhalt geht, besteht für dich eine erhöhte Erwerbsobliegenheit. Du müsstest also unbedingt versuchen, irgendetwas zu machen damit du über ein Einkommen verfügst. Mitunter wird eine Arbeitsstelle von der Höhe des Einkommens her gar nicht ausreichen, damit du deiner Verpflichtung zur Zahlung von Kindesunterhalt gerecht werden kannst. Es könnte also sein, dass selbst mit einer Arbeitsstelle eine Aufforderung besteht, einen besser bezahlten, oder einen Zweitjob zu suchen. Aber das steht dann erstmal auf einem anderen Blatt.
Falls du dich in Sachen Jobsuche ausreichend und beweisbar anstrengst - brauchst du allerdings vor einer erneuten Haftstrafe keine Angst zu haben. Würde man alle Väter, die zu wenig oder gar keinen Kindesunterhalt bezahlen mit Freiheitsstrafe belegen, gäbe es definitiv zu wenig Strafvollzugsanstalten.
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