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Familienrecht: Scheidung, Unterhalt, Kindesunterhalt, Unterhaltsrecht, Anspruch ...
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  #1  
Alt 08.05.2011, 16:30
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Beiträge: 1
Standard Höchsttrafe bei weigerung

Moin,
was kann eigentlich noch kommen außer einer Haftstrafe wenn man den Ku nicht bezahlt / bezahlen will. Da ich nun schon 2 mal in der JVA verbracht habe, meine Chancen auf einen Job sowieso gegen 0 sind, würd ich gene wissen wie es um meine Zukunft steht um mich drauf vorzubereiten. Gibts da noch härtere Maßnahmen auf die ich mich vorbereiten sollte?
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  #2  
Alt 09.05.2011, 09:22
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Registriert seit: 12.08.2010
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 362
Standard

Hallo,

wenn es um Kindesunterhalt geht, besteht für dich eine erhöhte Erwerbsobliegenheit. Du müsstest also unbedingt versuchen, irgendetwas zu machen damit du über ein Einkommen verfügst. Mitunter wird eine Arbeitsstelle von der Höhe des Einkommens her gar nicht ausreichen, damit du deiner Verpflichtung zur Zahlung von Kindesunterhalt gerecht werden kannst. Es könnte also sein, dass selbst mit einer Arbeitsstelle eine Aufforderung besteht, einen besser bezahlten, oder einen Zweitjob zu suchen. Aber das steht dann erstmal auf einem anderen Blatt.

Falls du dich in Sachen Jobsuche ausreichend und beweisbar anstrengst - brauchst du allerdings vor einer erneuten Haftstrafe keine Angst zu haben. Würde man alle Väter, die zu wenig oder gar keinen Kindesunterhalt bezahlen mit Freiheitsstrafe belegen, gäbe es definitiv zu wenig Strafvollzugsanstalten.




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