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#1
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| Hallo Fories, wenn jemand unterhaltspflichtig gegenüber seinem Kind ist, und keine weiteren unterhaltspflichtigen Personen hat, kann man ja bei der Berechnung des Unterhaltes für das Kind in der DDT um 1-2 Stufen höher gestuft werden. Wie sieht das nun aus, wenn beide Elternteile unterhaltspflichtig werden, Kind also 18 ist. Wird dieses Vorgehen auch bei der Unterhaltsberechnung ab 18 angewandt?? Vielleicht hat jemand schon mal so eine Situation gehabt?? LG Die Kleine |
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#2
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| Hi Kleine, also bei einem volljährigen Kind gilt grundsätzlich das gleiche, wie bei minderjährigen Kindern, wenn die DDT anwendbar ist. Je nach der Situation im Einzelfall erfolgt eine Höherstufung. Jedes Elternteil muss natürlich nur anteilig zu seinem Einkommen zahlen. Gruss |
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