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#1
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| Hallo, ich habe einen 5jährigen Sohn aus einer anderen Beziehung. Seit Dezember 2010 habe ich noch ein zweites Kind. Im Juni 2010 wurde der Unterhalt zuletzt festgelegt. Nach der Geburt meines 2. Kindes habe ich alle Unterlagen beim JA eingereicht, um den Unterhalt neu berechnen zu lassen. Das JA lehnt ab, da eine Neuberechnung mir erst ab 05.2011 zustehen würde. Soll mein zweites Kind bis dahin ohne Unterhalt klarkommen ? Vom Einkommen lag ich bisher immer ganz knapp über der Grenze des Eigenbehalts, sodaß ich immer den Vollen Satz gezahlt habe. Das JA schreibt meiner Ex, dass ich den Satz ändern möchte. So wie ich sie kenne wird sie ablehnen. Muß ich jetzt einen Anwalt beauftragen oder gibt es noch andere Wege ? |
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#2
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| Hallo tnschultz, Zitat:
Du hast nun eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit ( mehr Stunden / Nebenjob). Wenn das Jugendamt eine Neuberechnung verweigert, steht dann dem anderen Kind ein Unterhaltsvorschuss des Jugendamtes zu? Was sagt das JA ? lg edy |
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