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#1
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| Hi, ich bin neu hier und bin Vater einer Tochter aus eine Beziehung vor meiner jetzigen Ehe. Meine Situation: Verheiratet, 4 Kinder mit meiner Ehefrau und davor eine Tochter aus einer kurz Beziehung. Werdegang der Unterhaltszahlung: In den letzten 13 Lebensjahren meiner Tochter habe ich Unterhalt gezahlt. Leider nicht immer da ich selber öfters in in Finanzielle Not gerraten bin. Aktuelles Situation Ich bin seit dem 30.06 Arbeitssuchend. Habe die Auflage vom Jugendamt bekommen das ich alle 6 Wochen nachweisen muss das ich mich um arbeit kümmer, und zusätzlich wollen die auch noch das ich mich um niederearbeiten bewerbe. z.B. als Service Kraft in einem Imbis oder so .... Meine Fragen 1) Darf mir das Jugendamt aus rechtlicher Sicht vorschreiben das ich meine BEwerbungsbemühen alle 6 Wochen nachweisen muss? UNd wenn ja in welcher Form? lt. der Sachbearbeiterin will Sie jede einzelne Bewebung sehen ... 2) Bewerbung um niedere Arbeiten ... Mal angenommen ich arbeite bei dem Schnellrestaurant MC Donalds .... und verdiene dort wenn es gut geht 2000 Euro ... bekomme ich weniger Geld netto als mein jetziges Arbeitslosengeld. Fazit, das Kind bekommt auch weniger UNterhalt. Warum kann bzw. könnte mich das Jugendamt da zu zwinngen so eine Unlogische stelle anzunehmen? mal ganz davon abgesehen das ich aus So einem Posten keinen "besser" bezahlten job mehr bekomme. 3) Was kann das Jugendamt bzgl. Job Suche mir überhaupt vorschreiben? Das Arbeitsamt ist mit meiner Jobsuche bestens zufrieden. Vielen Dank für die Antworten. |
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#2
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| Guten Morgen! Aus der einschlägigen Rechtssprechung ergibt sich, dass im Rahmen der gesteigerten Erwerbsobliegenheit (vergl. § 1603 (2) BGB), 20-30 Bewerbungen im Monat, bundesweit und dauerhaft verlangt werden können. Zeitlich hat der Unterhaltspflichtige seine Bemühungen um eine neue Anstellung so zu gestalten, als ginge er einer Vollzeitbeschäftigung nach. Heißt, 8 Stunden am Tag Bewerbungen schreiben. Wie viel ALG1 gibt es denn zur Zeit? LG chico |
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#3
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| Guten Morgen, Zitat:
Meinst du eine Arbeitslosenlücke von 4 oder 6 Monaten im Lebenslauf macht sich besser als das Zeigen von Engagement, auch vorrübergehend eine andere Stelle angenommen zu haben? Allerdings bin ich der Meinung, dass dieser Druck schon recht früh kam. Wenn du seit dem 01.07. arbeitslos bist, sollte man dir auch die Gelegenheit geben, sich erstmal wieder auf dem Arbeitsmarkt zurechtzufinden und in der Branche eine Anstellung zu finden, welche du bislang auch ausgeübt hast. Es gilt auch, diese Jobsuche mit Neuerungen zu verknüpfen. Schauen, wie sich diese Arbeitsstelle im allgemeinen und speziellen Weiterentwickelt hat, auf was die AG heute Wert legen, usw.! Vielleicht den ein oder anderen Kurs / Fortbildung mitnehmen, anstatt am besten direkt am nächsten Montag im Imbiss die Rindswürste umdrehen. Natürlich hat Chico mit seiner Schilderung recht, aber mein Bauchgefühl sagt mir, dass ich dann auch keinen Beitrag mehr in die Arbeitslosenkasse zahlen brauche wenn ich im Anschluss an einen Job Verlust nach zwei Monaten zu IRGENDEINER Tätigkeit verdonnert werde. Denn irgendetwas, und wenn es Dreck schaufeln ist, würde man für mich ( vorher Controller ) mit Sicherheit auch finden. Auch frage ich mich dann, weshalb immer die gleichen in unserer Fußgängerzone täglich rumlungern und bekannte Gesichter auf dem Sozialamt sind, wenn diese doch dann schon viel eher den Job im Imbiss hätten annehmen können / müssen! Das ist Deutschland! |
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#4
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| Hallo, Danke für die Antworten. Das Urteil wurde mir gleich mitgeschcikt. Zum ALG1 ich bekomme 1524, € meine Kids sind 14, 11, 10, 8 Jahre und meine Tochter ist 13 Jahre. Unter halt soll ich von ALG1 174 € bezahlen. Danke für die Antworten. |
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#5
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| Hallo buxs, mit den 174€ bist Du doch recht gut beraten. Bei einer Mangelfallberechnung wären es nur 10€ weniger. Man würde Dich aber auch an Deine gesteigerte Erwerbsobliegenheit erinnern´. Dein SB als Erwerbsloser beträgt 770€. Demnach steht eine Verteilmasse von 754€ zur Verfügung. Hier mal mein Einschätzung: Einschätzung zur Mangelfallberechnung: Kind 14 334 x 754 : 1537 = 164€ Kind 13 334 x 754 : 1537 = 164€ Kind 11 331 x 754 : 1537 = 162€ Kind 10 269 x 754 : 1537 = 132€ Kind 8 269 x 754 : 1537 = 132€ An die 13jährige Tochter wären demnach 164€ zu zahlen. Die restliche Beträge würden in Deiner Familienkasse verbleiben. LG chico Geändert von chico (30.08.2011 um 00:03 Uhr) |
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