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#1
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| mein ex hat ein nettoeinkommen von 920 euro im monat mal mehr mal weniger,wollte daraufhin einen titel beim jugendamt machen lassen die aber zu mir sagten das es nicht geht weil er unterm selbstbehalt verdient... ich würde verlieren und die kosten dafür tragen ... is das rechtens? ich meine ich brauch doch irgendwas in der hand....falls,wenn er mal mehr verdient ich das geld einklagen kann... |
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#2
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| Hallo Heike, wie alt ist denn dein Kind? Hast du mehrere Kinder? Hat der Vater noch andere Kinder? Liebe Grüße |
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#3
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| Hallo, ja, du kannst beim Jugendamt den Unterhaltsanspruch des Kindes titulieren lassen. Allerdings geht das nur, wenn der Vater auch unterschreibt. Ist er zur Mitwirkung nicht bereit, so hilft nur eine Unterhaltsklage. Die Mitarbeiter des Jugendamtes haben aber insofern Recht, dass der Selbstbehalt bei einem erwerbstätigen Unterhaltsverpflichteten bei 900 Euro liegt. Allerdings ist der Vater verpflichtet, sich um einen besseren Job oder um eine zusätzliche Tätigkeit zu bemühen, so dass der Mindestunterhalt gezahlt wird. Hat dein Mann nur einen Halbtagesjob, so reicht das keinesfalls aus. Er ist verpflichtet, sich unverzüglich um einen besseren Job zu kümmern. |
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#4
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| PS: aber es kommt auch auf die weiteren Umstände an: wieviel Kinder insgesamt, ist Vater erneut verheiratet usw. |
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| titel, unterhalt |
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