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  #1  
Alt 20.10.2010, 11:34
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Standard Keinen Anspruch auf irgendwelche Gelder!?

Hallo zusammen,

Ich versuch es so kurz wie möglich zu machen. Folgendes Problem!
Ich habe eine Tochter im alter von fast 6 Jahren, der Kindsvater (von dem ich seit gut 1 1/2 Jahren nichts mehr höre) hat in den 6 Jahren aufgerchnet viell. 1 Jahr Unterhalt gezahlt da er zu dieser Zeit selbstständig war. Alles fing an nach der Hochzeit mit meinem jetzigen Mann, der Kindsvater hat die Zahlungen eingestellt da er eine Ausbildung zum Friseur angefangen hat, er wurde also für gut 4 Jahre von Unterhaltszahlungen befreit (Er weiss warum)
Nun bekomme ich aber nicht einmal mehr Unterhaltvorschuss da ich verheiratet bin und das NICHT mit dem Kindsvater!
Sprich kein cent vom Kindsvater geschweige denn vom Jugendamt !? Z.z. da mein Mann studiert bekommen meine Tochter und ich noch Sozialgelder (ALG II) und selbst da wird nicht 1 cent aufgestockt trotz das ich keine Unterhaltsgelder bekomme !? Ist das so richtig ? Ich muss doch irgendwo unterstützung her bekommen? Wo kann ich was beantragen ?
Zumal meine Tochter nächstes Jahr auch in die Schule kommt und jeder weiss das das auch nicht mal ebend so mit 5 € getan ist... Brauch dringend Hilfe oder Tips!? Lohnt es sich einen Anwalt einzuschalten ? Was meint ihr ?

Ich danke schonmal im vorraus

Lg Sabrina
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  #2  
Alt 20.10.2010, 12:22
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Zitat:
Zitat von Sabse24 Beitrag anzeigen
Ich muss doch irgendwo unterstützung her bekommen? Wo kann ich was beantragen?
hallo sabrina,

wenn dein ex ausgelernt hat und arbeiten geht, solltest du seine unterhaltsleistungsfähigkeit prüfen lassen. er kann und darf um die unterhaltszahlungen eures kindes nicht herum kommen.

ansonsten, was die ebbe in deiner kasse im allgemeinen angeht: mal daran gedacht, arbeiten zu gehen?

Geändert von Coldplay (20.10.2010 um 12:24 Uhr)
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  #3  
Alt 20.10.2010, 13:04
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Hallo Coldplay,

Natürlich daran gedacht und ich bin ja auch wie gesagt nur z.Z. arbitslos. Hab bis vor kurzem noch gearbeitet und werde auch in 4 Wochen wieder arbeiten gehen. Allerdings ist das eine Halbtagsstelle und selbst das wird nicht mehr sein wie wir bisher zur Verfügung haben. Aber da hat ja das eine auch mit dem anderen nichts zutun. Ich wollte lediglich wissen wie ich den Kindsvater zur Verantwortung ziehen kann. Was ich an Möglichkeiten habe!?
Aber danke!

Übrigens hat die nette Dame vom Jugendamt einmal erwähnt das ich vom Kindsvater selbst nach der Ausbildung nicht viel erwarten kann... Das macht Hoffnung !
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  #4  
Alt 20.10.2010, 15:05
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Zitat:
Zitat von Sabse24 Beitrag anzeigen
Allerdings ist das eine Halbtagsstelle und selbst das wird nicht mehr sein wie wir bisher zur Verfügung haben.
ja, das verstehe ich. mehr als eine halbtagstätigkeit kann natürlich momentan auch einfach nicht drin sein. Irgendwann möchte das kind auch auch noch betreut werden.

Zitat:
Zitat von Sabse24 Beitrag anzeigen
Aber da hat ja das eine auch mit dem anderen nichts zutun. Ich wollte lediglich wissen wie ich den Kindsvater zur Verantwortung ziehen kann. Was ich an Möglichkeiten habe!?
vielleicht kannst du vor gericht einen titel erwirken. aber das ist eben alles nur wirksam wenn dein ex auch leistungsfähig ist.

Zitat:
Zitat von Sabse24 Beitrag anzeigen
Übrigens hat die nette Dame vom Jugendamt einmal erwähnt das ich vom Kindsvater selbst nach der Ausbildung nicht viel erwarten kann... Das macht Hoffnung !
vielleicht hat sie das gesagt, da ein ausgelernter friseur nicht gerade viel von seinem netto hat.
finde es auch etwas seltsam, von einer selbständigkeit in die friseurlehre zu gehen...
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