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#1
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| Hallo, Ich suche hier nach Meinungen.. Zu mir; Ich bin seit 1999 von meinem Ex-Mann gschieden.Wir haben zwei Töchter 15 und 17 Jahre alt. Die Kinder haben den Kontakt, nach einigen Vorkommnissen, zu ihrem Vater abgebrochen ... z.b. hat er sich mit seinem besten Freund zu ihnen ins Bett gelegt, zu Familienfeiern durften sie nie .... und sie wurden immer wieder angelogen, über mich wurde im bei sein der Mädchen gehetzt, und immer wieder hat mein Ex mit seiner Mutter versucht das Sorgerecht zu bekomen, damit ICH lerne arbeiten zu gehen( es ging um sehr viel Nacheheunterhalt ), aber er hatte nie das Interesse, sich gezielt und regelmäßig, um die Mädchen ,zu kümmern oder sie zu sehen; Mittlerweile, haben meine Töchter es geschafft( sie haben selber darum gekämpf), ohne seine Einwilligung eine Namensänderung durch zu bekommen und heißen nun wie ich.ER hatte beim letzten Termin, unsere Große nicht mal mehr angesehen oder gegrüst, da wollte sie endgülig nichts mehr mit ihm zu tun haben . Jetzt sind wieder mal zwei Jahre vorbei und es geht (mal wieder ) um den lieben Unterhalt.... Nun hat er sich etwas neues ausgedacht.... Ich habe vor zwei Jahren, nochmal für ein Jahr nachehelinchen Unterhalt bekommen, da mein kleinere Tochter ein Förderkind ist ( sie war als Kleinkind taub und hat noch einige Probleme ) zudem hat man bei mir Zöliakie festgestellt und das war damals( gerade erst mir bekannt und) sehr heftig .... Jetzt will er den Unterhalt der Kinder schmälern , weil seine neue Frau ( ohne Kinder) angeblich aus Krankheitsgründen nicht arbeiten kann! Sie ist noch nie arbeiten gegangen, aber von Krankheit war auch keine Rede. Zudem soll ein Kredit und ein Darlehn für ein neues Auto angerechnet werden !!!! Er arbeitet auch nicht mehr im Schichtdienst ( nach 20 Jahren ???? ) und sein Arbeitgeber zahlt nicht mehr die Sonderzahlung und Weihnachtsgeld ... er hat immer viel verdiehnt und ist bei Bayer!!!! Dann war er immer wieder nebenbei Selbstständig, und hatte mit seinem Bruder eine kleine Firma.... Nun meine Frage, kann er wirklich den Unterhalt kürzen, wegen seiner Frau und dem Darlehn ? Irgendetwas belegt hat er nicht ... nur ein Brief von seiner Anwältin .... Danke Geändert von mirabell (14.06.2010 um 17:50 Uhr) |
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#2
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| Hallo, der Kindesunterhalt berechnet sich im allgemeinen nach der Düsseldorfer Tabelle. Dies geht von zwei unterhaltsberechtigten Personen aus. Dein Ex ist sowohl den Kindern als auch der neuen Frau zu Unterhaltszahlungen verpflichtet, wenn diese nicht berufstätig ist. Wie hat er denn bisher gezahlt? Hat er exakt nach der Tabellenstufe gezahlt, in die er nach Einkommen und Alter der Kinder passt? Wieviel will er jetzt zahlen? Wie hoch ist die Kürzung? Eine volle Tabellenstufe? Allein wegen Krankheit der Ehefrau oder Darlehen kann der Kindesunterhalt keinesfalls gekürzt werden. Die Tabellenwerte sind immer zu zahlen. Evt. wenn man mehr als zwei Personen unterhaltspflichtig ist, kann eine Herabstufung um einen Tabellenwert erfolgen. Gruss |
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#3
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| @ gast wenn er neu verheiratet ist, wirkt sich dies doch sehr wohl auf den unterhalt aus, wenn er vorher unterhalt an die 16 jährige tochter strikt nach der düsseldorfer tabelle gezahlt hat!? ( und eine evtl. erwerbsunfähigkeit ist irrelevant, da sie gar nicht arbeiten gehen muss, sondern genausogut hausfrau sein kann. ) |
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