Familienrecht-heute.de




Familienrecht: Scheidung, Unterhalt, Kindesunterhalt, Unterhaltsrecht, Anspruch ...
Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Teilung von Hausrat und Wohnung, Scheidungsanwalt


Zurück   Forum zu Scheidung, Unterhalt, Familienrecht > Unterhaltsrecht - Unterhalt > Kindesunterhalt

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 16.03.2010, 13:47
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 2
Standard Kinderunterhalt, wenn der Partner kaum Einkommen hat

Hallo erstmal in die Runde. Folgendes Frage ich mich:
ich werde mich von meiner Frau trennen, sie zieht aus und die Kinder bleiben bei mir. Durch eine Abfindung wollen wir auf gegenseitige Unterhaltsansprüche verzichten.

Es geht mir um den Kinderunterhalt. Meine Frau verdient sehr wenig, so dass ihr kaum Geld übrig bleibt. Wäre sie trotzdem verpflichtet Kinderunterhalt zu zahlen? Wenn ja von was? Ihr Geld reicht dafür nicht aus. Würde das Geld vom Amt kommen? Oder gar nicht?

Ich danke schon mal für Eure Hinweise.

Grüße
Harald
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 16.03.2010, 21:51
Tim Tim ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 16.10.2009
Beiträge: 62
Standard Selbstbehalt bei Kindesunterhalt

Hallo,

wenn derjenige, der zum Kindesunterhalt verplichtet ist kein Einkommen hat bzw. nur solches, was seinen Selbstbehalt nicht übersteigt, so liegt keine Leistungsfähigkeit vor und er ist nicht zur Zahlung verpflichtet.
Wenn die Kinder noch nicht 12 Jahre alt sind, kann Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt beantragt werden. Der Unterhaltsschuldner muss dafür dann gradestehen, wenn er wieder zu Geld kommt.
Allerdings ist es so, das der zum Kindesunterhalt verpflichtet alle Hebel in Bewegung setzen muss, um seine Verpflichtung zu erfüllen. Er muss einen Vollzeitjob annehmen. Unter Umständen muss er noch einen Nebenjob annehmen, um seine Unterhaltspflicht erfüllen zu können. Andernfalls droht sogar die Staatsanwaltschaft.
Das Sozialamt bzw. das hartz IV Amt zahlt nicht für den Unterhaltsschuldner. Wenn es zahlt, gehen die Unterhaltsansprüche der Kinder auf das amt über und es holt sich das später zurück. Einen Antrag muss aber immer der stellen, bei dem die Kinder wohnen, denn sie gehören zu seiner Bedarfsgemeinschaft. Hat derjenige aber genügend Geld, so zahlt das Amt nicht.

Fazit: Es ist weit bequemer die Kinder zu hüten, als einen Vollzeitjob anzunehmen und den Barunterhalt zu zahlen. Vielleicht wird deine Frau auch noch zu der Erkenntnis kommen. Wenn sie die Kinder nicht hat, ist Arbeit angesagt, und zwar jeden Tag mindestens acht Stunden! Also pass mal schön auf, ob nicht noch ein Gesinnungswandel bei der Frau sich einstellt.

Gruss
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 17.03.2010, 01:20
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 2
Standard

Danke Tim,
mit dem Beitrag wurde alles beantwortet, was ich wissen wollte.

Ich sehe das auch so, dass die Kinder und keine Arbeit bei einer gescheiterten Ehe das bequemere Leben bedeuten. Wir haben uns darauf geeinigt, dass die Kinder bei mir bleiben, da die Frau auszieht und es so besser für die Kids ist. Sie will sich in der Woche weiterhin um die Kinder und das Haushalt kümmern. Vorerst mal, wie das weiter geht, wissen wir noch nicht. Ich will sie auch mit Ansprüchen nicht in den Ruin treiben und bin froh, wenn wir nach der Trennung noch Freunde bleiben.

Danke nochmal
Harald
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Kinderunterhalt reduzieren, wegen kranker neuer Frau???? mirabell Kindesunterhalt 3 11.01.2011 16:33
Was passiert mit dem Versorgungsausgleich wenn geschiedener Partner vor Eintritt der Rente verstirbt? segelratte Ehegattenunterhalt - Unterhalt Ehe-Frau 2 16.03.2010 23:07
Kinderunterhalt yvonnchen Kindesunterhalt 2 03.01.2010 20:09
Trennung von Partner ohne Trauschein Gast Nichteheliche Gemeinschaft 1 27.10.2009 12:42
Trennung vom Partner Gast Nichteheliche Gemeinschaft 1 11.09.2009 13:24


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 06:15 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.4 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
SEO by vBSEO 3.3.0
familienrecht-heute.de