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  #11  
Alt 18.12.2011, 20:28
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Registriert seit: 02.12.2010
Beiträge: 164
Standard

Hallo,

Zitat:
Auch habe ich meinen Kinderfreibetrag noch nicht eintragen lassen
Kinderfreibetrag bekommst Du erst dann, wenn Du 75% des Mindestunterhalts leístest. Das Wären 169€. Den Weg kannst Du Dir im Januar sparen.

Das Du niemanden in der Familien, den Du um das Geld für den Führerschein bitten kannst?

Oder geht zum JA, bitte um ein vermittlungsgespräch mit der KM. Eventuell kannst Du den KU für den Zeitraum der Fahrschule strecken, und der rest läuft als Schulden auf, die Du dann später abzahlst. Mach der KM klar, dass der KU auf Dauer gesicherter ist, wenn Du einen Führerschen hast.

LG chico
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  #12  
Alt 19.12.2011, 07:43
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 12.08.2010
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 362
Standard Nicht Vergessen!

Zitat:
Zitat von MOMO0000 Beitrag anzeigen
Um diesen zu erhalten hat mein Chef aber zur Voraussetzung gemacht das ich einen Führerschein machen muss bis dahin.
Hallo,

kurz off topic:

Nicht vergessen in der Einkommensteuererklärung 2012, die Kosten des Führerscheins in den Werbungskosten geltend zu machen.
Falls möglich, dieses Jahr nichts zahlen ( also auch keine Anzahlung ) und dafür von Januar bis März alles.

Wollte nur sicher gehen, aber ich denke das ist klar.
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erhöhungsbegehren, kindesunterhalt

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