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Familienrecht: Scheidung, Unterhalt, Kindesunterhalt, Unterhaltsrecht, Anspruch ...
Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Teilung von Hausrat und Wohnung, Scheidungsanwalt


Zurück   Forum zu Scheidung, Unterhalt, Familienrecht > Unterhaltsrecht - Unterhalt > Kindesunterhalt

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  #1  
Alt 16.12.2011, 06:35
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Standard Kindesmutter will MEHR Geld

Hallo zusammen

Hätte da mal eine Frage was den Kindesunterhalt angeht.
Im Moment habe ich noch einen Arbeitsvertrag der befristet ist bis Ende März 2012. Danach entscheidet sich ob ich einen unbefristeten Arbeitsvertrag bekomme. Um diesen zu erhalten hat mein Chef aber zur Voraussetzung gemacht das ich einen Führerschein machen muss bis dahin.
Ich verdiene derzeit zwischen 1.200 und 1.400 Euro netto - incl. Spesen und Überstunden - habe die Lohnsteuerklasse 1.
Vom Gericht erhielt ich ein Urteil das ich für meinen 18 Mon. alten Sohn, der bei meiner Ex Freundin lebt monatlich 133 Euro Kindesunterhalt zu zahlen hätte, was ich auch mache. Nun erhebt aber die Ex Anspruch auf MEHR Geld was sie haben möchte und das JA hat mich aufgefordert Verdienstbescheinigungen einzureichen zwecks Feststellung des neuen Unterhaltsbetrags ( wahrscheinlich um den dann einzuklagen) Nun möchte ich aber meine Arbeit erhalten und der Führerschein kostet eine Menge Geld, nur ohne den hab ich wieder keine Arbeit, also KANN ich im Moment nicht mehr Unterhalt zahlen - nur das interessiert wohl anscheinend niemand ?
Hinzu kommt das ich einen weiteren nichtehelichen Sohn habe im Alter von 10 Jahren, dessen Mutter mich aber bisher nicht verklagt hat - ich dem aber der Gerechtigkeit halber auch mal ein paar Euros zukommen lassen möchte.
Meine Frage hierzu wäre a) werden die Spesen in die Berechnung beim Verdienst mit einbezogen und b) kann ich aufgrund der außergewöhnlichen Belastung nicht Widerspruch gegen eine Erhöhung des Unterhaltes machen ?
c) was würde mich eine Beratung/Vertretung durch einen Rechtsanwalt eventuell kosten ?
Herzlichen Dank im voraus für eure Meinungen
lg Momo0000
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  #2  
Alt 16.12.2011, 06:54
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sorry, etwas vergessen
Der Unterhaltstitel vom Gericht ist erst 3 Monate jung
kann das JA nach dieser kurzen Zeit wieder eine Neuberechnung verlangen - habe gelesen, das sei erst nach 2 Jahren möglich ?
lg
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  #3  
Alt 16.12.2011, 09:12
edy edy ist gerade online
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Hallo MOMO0000,

Das JA (Vertreter von Mutter und Kind) müsste hier eine Abänderungsklage
anstrengen.

Sind seit dem Titel keine weitreichende Veränderungen eingetreten ( höhere
Einkünfte) würde das JA, m.E. das Gericht für inkompetent halten.

Auskünfte über EK alle zwei Jahre.

Mache einen Termin beim JA und schildere die Situation,

Ohne festen Job keine stabile Unterhaltszahlung.

lg
edy
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  #4  
Alt 16.12.2011, 09:33
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Herzlichen Dank für deine Meinung
lg und schöne Weihnachten
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  #5  
Alt 16.12.2011, 11:58
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Hallo,

wie hoch war denn Dein Einkommen zum Zeitpunkt des Gerichtsbeschlusses? Lag es unterm jetzigen Gehalt?

Spesen sind Einkommen.

Leitlinien des OLG Hamm:

Zitat:
1.4 Über die Anrechenbarkeit von Auslösungen und Spesen ist nach Maßgabe des Einzelfalls zu entscheiden. Im Zweifel kann davon ausgegangen werden, dass eine Ersparnis eintritt, die mit einem Drittel der Nettobeträge zu bewerten und insoweit dem anrechenbaren Einkommen zuzurechnen ist.
Du schuldest allen Kindern grundsätzlich den Mindestunterhalt. Dieser beträgt für das 18 Monate alte Kind 225€. Für das 10 jährige wären es 272€, aber die scheint ja niemand zu fordern.

Frag Deinen Arbeitgeber doch nach einem günstigen Arbeitgeberdarlehn zur Finanzierung des Führerscheins.

LG chico
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  #6  
Alt 16.12.2011, 12:57
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Guten Tag

zum Zeitpunkt des Gerichtsbeschlusses hatte ich bereits diese Arbeitsstelle, nur die Höhe meines Einkommens wußte die Kindesmutter nicht.
Es war ein Versäumnisurteil, warum auch immer ?
Ich gehe mal davon aus das das Gericht davon ausging das ich noch ALG2 bekam zum Zeitpunkt des Urteilspruches.
Aber wieso schreibt mir das Gericht der Mindestunterhalt beträgt 133 Euro und du schreibst was von über 220 ? Laut Düsseldorfer Tabelle würde mein Sohn über 300 bekommen, abzüglich Kindergeld.
Mein AG bezahlt den Führerschein leider nicht, auch nicht auf Darlehensbasis. Das habe ich schon gefragt.
lg und ein schönes Weihnachtsfest
MOMO0000
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  #7  
Alt 16.12.2011, 13:16
edy edy ist gerade online
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Hallo MOMO0000,

Zitat:
Tabelle würde mein Sohn über 300 bekommen, abzüglich Kindergeld.
Betrag laut DT minus hälftiges Kindergeld (92€) gleich Zahlbetrag.


lg
edy
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  #8  
Alt 16.12.2011, 14:14
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Dankeschön !
Wobei ich keine 230 Euro zahlen kann an Unterhalt, eben wegen der Fahrschule.
Mach ich die nicht wird der Arbeitsvertrag nicht verlängert und somit gibt es dann auch keinen Unterhalt mehr ..... frag mich was da besser ist
lg
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  #9  
Alt 16.12.2011, 16:24
edy edy ist gerade online
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Hallo MOMO0000,

Du schreibst du hast ein EK zwischen 1200€-1400€.

Wie hoch ist dein durchschnittliches EK der letzten 12 Monate(inlusive
Zulagen,Urlaubs-Weihnachtsgeld,Steuerrückerstattung?

Ist das EK bereinigt?

lg
edy
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  #10  
Alt 16.12.2011, 16:34
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Hallo edy

Mein durchschnittliches Monatseinkommen betrug 1.300 Euro.
Weihnachtsgeld ist ein 13. Monatsgehalt, das im Nov/Dez ausgezahlt wird.
Alle Abrechnungen waren immer incl Spesen und Überstundenvergütungen.
Bereinigt worden ist der Lohn noch nicht.
Ich habe Fahrtkosten zur Arbeitsstelle und ebenso muss ich die Arbeitskleidung regelmäßig waschen bzw reinigen.
Steuerrückerstattung gab es noch nicht, habe ja erst im April dort angefangen.
Auch habe ich meinen Kinderfreibetrag noch nicht eintragen lassen, das wollte ich im Januar nachholen
lg
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erhöhungsbegehren, kindesunterhalt

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