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#1
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| Hallo zusammen Hätte da mal eine Frage was den Kindesunterhalt angeht. Im Moment habe ich noch einen Arbeitsvertrag der befristet ist bis Ende März 2012. Danach entscheidet sich ob ich einen unbefristeten Arbeitsvertrag bekomme. Um diesen zu erhalten hat mein Chef aber zur Voraussetzung gemacht das ich einen Führerschein machen muss bis dahin. Ich verdiene derzeit zwischen 1.200 und 1.400 Euro netto - incl. Spesen und Überstunden - habe die Lohnsteuerklasse 1. Vom Gericht erhielt ich ein Urteil das ich für meinen 18 Mon. alten Sohn, der bei meiner Ex Freundin lebt monatlich 133 Euro Kindesunterhalt zu zahlen hätte, was ich auch mache. Nun erhebt aber die Ex Anspruch auf MEHR Geld was sie haben möchte und das JA hat mich aufgefordert Verdienstbescheinigungen einzureichen zwecks Feststellung des neuen Unterhaltsbetrags ( wahrscheinlich um den dann einzuklagen) Nun möchte ich aber meine Arbeit erhalten und der Führerschein kostet eine Menge Geld, nur ohne den hab ich wieder keine Arbeit, also KANN ich im Moment nicht mehr Unterhalt zahlen - nur das interessiert wohl anscheinend niemand ? Hinzu kommt das ich einen weiteren nichtehelichen Sohn habe im Alter von 10 Jahren, dessen Mutter mich aber bisher nicht verklagt hat - ich dem aber der Gerechtigkeit halber auch mal ein paar Euros zukommen lassen möchte. Meine Frage hierzu wäre a) werden die Spesen in die Berechnung beim Verdienst mit einbezogen und b) kann ich aufgrund der außergewöhnlichen Belastung nicht Widerspruch gegen eine Erhöhung des Unterhaltes machen ? c) was würde mich eine Beratung/Vertretung durch einen Rechtsanwalt eventuell kosten ? Herzlichen Dank im voraus für eure Meinungen lg Momo0000 |
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#2
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| sorry, etwas vergessen Der Unterhaltstitel vom Gericht ist erst 3 Monate jung kann das JA nach dieser kurzen Zeit wieder eine Neuberechnung verlangen - habe gelesen, das sei erst nach 2 Jahren möglich ? lg |
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#3
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| Hallo MOMO0000, Das JA (Vertreter von Mutter und Kind) müsste hier eine Abänderungsklage anstrengen. Sind seit dem Titel keine weitreichende Veränderungen eingetreten ( höhere Einkünfte) würde das JA, m.E. das Gericht für inkompetent halten. Auskünfte über EK alle zwei Jahre. Mache einen Termin beim JA und schildere die Situation, Ohne festen Job keine stabile Unterhaltszahlung. lg edy |
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#4
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| Herzlichen Dank für deine Meinung ![]() lg und schöne Weihnachten |
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#5
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| Hallo, wie hoch war denn Dein Einkommen zum Zeitpunkt des Gerichtsbeschlusses? Lag es unterm jetzigen Gehalt? Spesen sind Einkommen. Leitlinien des OLG Hamm: Zitat:
Frag Deinen Arbeitgeber doch nach einem günstigen Arbeitgeberdarlehn zur Finanzierung des Führerscheins. LG chico |
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#6
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| Guten Tag zum Zeitpunkt des Gerichtsbeschlusses hatte ich bereits diese Arbeitsstelle, nur die Höhe meines Einkommens wußte die Kindesmutter nicht. Es war ein Versäumnisurteil, warum auch immer ? Ich gehe mal davon aus das das Gericht davon ausging das ich noch ALG2 bekam zum Zeitpunkt des Urteilspruches. Aber wieso schreibt mir das Gericht der Mindestunterhalt beträgt 133 Euro und du schreibst was von über 220 ? Laut Düsseldorfer Tabelle würde mein Sohn über 300 bekommen, abzüglich Kindergeld. Mein AG bezahlt den Führerschein leider nicht, auch nicht auf Darlehensbasis. Das habe ich schon gefragt. lg und ein schönes Weihnachtsfest MOMO0000 |
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#7
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| Hallo MOMO0000, Zitat:
lg edy |
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#8
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| Dankeschön ! Wobei ich keine 230 Euro zahlen kann an Unterhalt, eben wegen der Fahrschule. Mach ich die nicht wird der Arbeitsvertrag nicht verlängert und somit gibt es dann auch keinen Unterhalt mehr ..... frag mich was da besser ist ![]() lg |
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#9
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| Hallo MOMO0000, Du schreibst du hast ein EK zwischen 1200€-1400€. Wie hoch ist dein durchschnittliches EK der letzten 12 Monate(inlusive Zulagen,Urlaubs-Weihnachtsgeld,Steuerrückerstattung? Ist das EK bereinigt? lg edy |
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#10
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| Hallo edy Mein durchschnittliches Monatseinkommen betrug 1.300 Euro. Weihnachtsgeld ist ein 13. Monatsgehalt, das im Nov/Dez ausgezahlt wird. Alle Abrechnungen waren immer incl Spesen und Überstundenvergütungen. Bereinigt worden ist der Lohn noch nicht. Ich habe Fahrtkosten zur Arbeitsstelle und ebenso muss ich die Arbeitskleidung regelmäßig waschen bzw reinigen. Steuerrückerstattung gab es noch nicht, habe ja erst im April dort angefangen. Auch habe ich meinen Kinderfreibetrag noch nicht eintragen lassen, das wollte ich im Januar nachholen lg |
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| erhöhungsbegehren, kindesunterhalt |
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