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#1
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| Hallo, ich habe folgendes Problem, mein 1.Kind wird 18 Jahre (März), lebt bei seiner Mutter und geht noch bis Mai/Juni zur Schule. Meine Frau hat noch einen Titel und weigert sich diesen heraus zu geben. Unterhalt für Feb. ist erledigt und nun will Sie noch alle Einkommensnachweise über ihren Anwalt. Nun meine Fragen, Muß ich der Aufforderung folge leisten? Alle Ansprüche wurden ja erfüllt und alle kommenden Ansprüche gehen ja direkt an den 18 Jährigen? Wie lange muß ich Unterhalt zahlen, er wird danach keine Ausbildung oder Schule mehr machen. (er hat keine Lust und macht ein Berufsfindungsjahr über die Arge) ab August/September (nicht priviligiert)? Da unser Sohn als Priviligiert gilt bis zur Beendigung der Schule hat er ja auch Anspruch auf Barunterhalt durch die Mutter, die weigert sich aber Erwerbstätig zu werden da Ihr neuer Mann genug verdient und er es nicht möchte. (der Sohn wohnt ja da) Muß ich jetzt alleine für den Unterhalt sorgen nur weil die keine Lust zu Arbeiten hat?? Ich bin wieder Verheiratet und habe 2 Kids unter 6 Jahre beide leider Behindert. Nun wollen die auch an das Pflegegeld ran obwohl dieses ja kein Einkommen darstellt. Kann ich zusätzliche Kosten/Abschläge geltend machen dafür? Meine Frau kann deshalb nicht erwerbstätig werden da die Pflege ja gesichert sein muß. es wäre nett hier ein paar Anregungen zu erhalten. Beratungsschein PKH würde ich wohl bekommen aber das sind ja gleich mehrere Fälle auf einmal. (muß ich dann gleich mehrere Beratungsscheine holen? ) Auf meiner Steuerkarte sind ja aufgrund der beh. Kids Freibeträge eingetragen, dadurch hab ich ja auch ein höheres Nettoeinkommen. Darf dieses (mehr) am Netto dann trotzdem für den Unterhalt des 18 Jährigen berücksichtigt werden? Danke lg Arnold Geändert von Arnold (02.02.2012 um 14:08 Uhr) |
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#2
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| Hi, ich fang mal an, vielleicht macht dann jemand weiter. Ab April (ich meine, es geht monatsweise) ist die Mutter gleichermaßen zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet. Das Kind ist noch bis Schuljahresende priviligiert, d.h., die Mutter muß sich gleichermaßen intensiv um einen Job bemühen. Was mir angesichts der paar Monate vernachlässigbar erscheint. Allerdings ist ab Volljährigkeit das Kindergeld voll auf den Unterhalt anzurechnen, Deine Zahlungen reduzieren sich also auf jeden Fall. Ich würde also ab April Unterhalt abzüglich des Kindergeldes zahlen, keinen Cent mehr. Und das bis Schulende. Das würde ich soweit dem Anwalt mitteilen. So, nächste Stufe. Ab Abitur musst Du nur eine kurze Überbrückungsphase noch Unterhalt bezahlen. Nämlich, etwa bis zum Beginn einer Ausbildung oder bis zum Beginn des Studiums. Wenn beides nicht geplant ist, fällt m.E. auch die Überbrückungsphase weg. Also Einstellung der Unterhaltszahlungen möglich. Wie ist der Titel ausgestaltet? Endet er mit Volljährigkeit? Wenn nicht, musst Du den Titel zwingend heraus fordern, einfach, damit nicht vollstreckt wird und Du nicht Vollstreckungsabwehrklage erheben mußt. Das Findungsjahr des Kindes musst Du m.E. nicht finanzieren. Hat nämlich mit Ausbildung gar nichts zu tun, nicht mal im Ansatz. Zumal die AfAs heute gerade für Abiturienten Beratungen ohne Ende anbieten, ebenso die Berufskammern, es gibt Schnupperveranstaltungen an Hochschulen, und, und, und ..... ohne Ende. Zusammenfassend nochmal: die zwei bis drei Monate würde ich mit dem reduzierten Unterhalt weiter zahlen, alles andere wäre Kraftverschwendung. Dann auf Null gehen. Titel heraus fordern, sofern er über den 18. Geburtstag hinaus geht. Herzlichst TK |
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#3
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| Hallo timekeeper, danke für deine Antwort. Den Titel werde ich wohl Erstreiten müssen weil die Herausgabe verweigert wird. Wieso sollte ich für März noch Unterhalt an die Ex zahlen, wenn der Sohn im März 18 wird?? im Gesetz steht doch mit Vollendung des 18. Lebensjahres ist der Unterhalt als Barunterhalt dierekt an das Kind zu leisten?? Also ab März an das Kind. Und wieso sollte ich nur 9€ weniger zahlen als vorher?? (mit 18 eine Klasse höher minus höherer Kindergeldbetrag ergibt 9€ weniger als vorher) Die Mutter hätte ja schon lange eine Arbeit suchen können, warum wird dort dann kein fiktives Einkommen angenommen so wie bei den Vätern??? Diese Übergangszeit, ist das irgendwo in einem §§ geregelt?? Hab zwar mal was von 3 Monaten gehört aber von hören sagen wird es ja nicht Gesetz. lg Arnold |
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#4
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| Hi, ja aber Unterhalt ist eine regelmäßige Zahlung, die monatlich im Voraus zu leisten ist. Und am 1. März ist das Kind ja noch nicht 18. Willst Du jetzt wegen dreier Monate einen Prozess gegen die Mutter anstrengen? Das wäre mir wirklich zu viel Theater. Hatte ich doch geschrieben, oder? Die drei Monate findest Du in der Rechtsprechung. Hab jetzt keine Lust, Dir auch noch die Entscheidungen raus zu suchen, das kannst Du auch alleine. Nur, da sich das Kind hinterher in keiner Ausbildung befindet, stellt sich die Frage doch gar nicht. Du zahlst bis zum Abi, und das wars. Forderst den Unterhaltstitel raus, notfalls gerichtlich. Herzlichst TK |
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#5
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| Hallo timekeeper, jep du hast recht, ich will ja auch gar nicht was machen, ich möchte nur den blöden Titel ausgehändigt haben. Aber den wollen die mir ja nicht geben.Nicht ich will die Gerichte bemühen sondern meine Ex. Sie hat Ihren Anwalt jetzt beauftragt mich nochmal schnell zu ärgern und alle Unterlagen anzufordern von mir. Und in 4 Wochen ist der Sohn 18. Mein Sohn macht kein Abi, nur einen normalen Schulabschluß und keine Lust irgendwas zu machen. §§ hab ich schon gefunden Bundeskindergeldgesetz §2 Abs 2 Satz 2b. Aber da steht halt Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten. Er hat aber ja dann keinen zweiten Abschnitt sondern geht später in eine Maßnahme der Arge. wo er Ausbildungsbeihilfe erhält und als nicht priviligiert gilt. Hier steht auch so einiges drin: http://www.trennungsfaq.de/unterhalt.html lg Arnold Geändert von Arnold (02.02.2012 um 16:05 Uhr) |
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#6
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| Achtung, Kindergeld hat nichts mit Unterhalt zu tun. Andere Baustelle. Unterhalt ist Familienrecht. Aber da gibt es jede Menge Entscheidungen. Glaub es mir einfach mal so. Sorry, bei 18 Jahren bin ich automatisch vom Abi ausgegangen. Ansonsten ist man doch mit 16 fertig. Also meine beiden haben mit 18 bzw. 19 ihr Abi gehabt, ich habs wegen Kurzschuljahren mit 17 gehabt. Noch etwas: Kinder sind gehalten, ihre Ausbildung zügig durchzuziehen. Irgendwelche Findungsjahre zählen nicht unbedingt dazu, eher schon ein Ausbildungswechsel binnen des ersten Jahres. Ich rechne mal. Mit 18 mittleren Schulabschluß, dann das Findungsjahr, dann Beginn einer Ausbildung, womöglich dann ein Wechsel.....nee, das kann er selbst finanzieren. Herzlichst TK |
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