|
#1
| |||
| |||
| hallo, meine exfrau hat einen titel gegen mich erwirkt, mit folgendem wortlaut: ab dem 1.4.2006 unterhalt in höhe von 128,0% des regelbetrags der 2. alterstufe jeweils abzüglich der maßgeblichen sozialleistungen (kindergeld) nach §§ 1612b, 1612c bgb- auf den unterhalt ist das hälftige kindergeld für das 1. kind anzurechnen. die anrechnung des kindergeldes unterbleibt, soweit nicht unterhalt in höhe von 135% des regelbetrages geleistet werden kann. es errechnet sich somit derzeit ein zahlbetrag in höhe von 257€ (128%= 317€ abzüglich 60,00€ kindergeldanrechnung). seit 2007 zahle ich 254€ im monat (änderung der tabelle). nun meine frage: in den neuen tabellen von 2010 ist von einer E. Übergangsregelung Umrechnung dynamischer Titel über Kindesunterhalt nach § 36 Nr. 3 EGZPO: Ist Kindesunterhalt als Prozentsatz des jeweiligen Regelbetrages zu leisten, bleibt der Titel bestehen. Eine Abänderung ist nicht erforderlich. An die Stelle des bisherigen Prozentsatzes vom Regelbetrag tritt ein neuer Prozentsatz vom Mindestunterhalt (Stand: 01.01.2008). Dieser ist für die jeweils maßgebliche Altersstufe gesondert zu bestimmen und auf eine Stelle nach dem Komma zu begrenzen (§ 36 Nr. 3 EGZPO). Der Bedarf ergibt sich aus der Multiplikation des neuen Prozentsatzes mit dem Mindestunterhalt der jeweiligen Altersstufe und ist auf volle Euro aufzurunden (§ 1612a Abs. 2 S. 2 BGB). Der Zahlbetrag ergibt sich aus dem um das jeweils anteilige Kindergeld verminderten bzw. erhöhten Bedarf. Es sind vier Fallgestaltungen zu unterscheiden: 1. Der Titel sieht die Anrechnung des hälftigen Kindergeldes (für das 1. bis 3. Kind 77 EUR, ab dem 4. Kind 89,50 EUR) oder eine teilweise Anrechnung des Kindergeldes vor (§ 36 Nr. 3 a EGZPO). ((Bisheriger Zahlbetrag + 1/2 Kindergeld) x 100) : Mindestunterhalt der jeweiligen Altersstufe = Prozentsatz neu Beispiel für 1. Altersstufe ((196 EUR + 77 EUR) x 100) : 279 EUR = 97,8 % 279 EUR x 97,8% = 272,86 EUR, aufgerundet 273 EUR Zahlbetrag: 273 EUR -. 77 EUR = 196 EUR die rede. trifft diese übergangsregelung auch für mich zu und wie wird der unterhalt für das kind berechnet .vielen dank |
|
#2
| |||
| |||
| hallo, also, du bist verpflichtet, das zu zahlen, was sich aktuell aus der Düsseldorfer Tabelle ergibt. Abzuziehen ist das hälftige Kindergeld. Auch wenn deine Ex-Frau einen statischen Unterhaltstitel mit einem niedrigerem Unterhaltsbetrag hat, bist du dennoch zur Zahlung des aktuellen Unterhalts aus der Tabelle verpflichtet. Zahlst du nicht freiwillig, so muss deine Ex den Titel aktualisieren. Liegt ein dynamischer Titel vor, so ist ohnehin alles klar und du musst den aktuellen Düsseldorfer Tabellenunterhalt zahlen. Gruss |
|
#3
| |||
| |||
| hallo, vielen dank für deine schnelle antwort. aber für wen sind dann diese übergangsregelungen? |
|
#4
| |||
| |||
| Sodele Habe jetzt endlich eine Antwort gefunden. Die Übergangsregelung gilt für mich. Bisheriger Zahlbetrag + halbes Kindergeld Mindestkindesunterhalt der jeweiligen Altersstufe = neuer Prozentsatz 254€ + 77€ x 100/ 322€ = 102,8% ab 1.1.2010 364€ x 102,8% = 374,20€ - 92€ = 282,20 € (neuer Kindesunterhalt) Laut Düsseldorfer Tabelle müsste ich aber mehr bezahlen. Schon komisch diese Rechnungen.Ich hoffe es hilft auch anderen. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Kindesunterhalt Titel ändern | oplatini | Kindesunterhalt | 0 | 28.11.2010 09:42 |
| kindesunterhalterhöhung 2010 2 mal? | pv544grau | Kindesunterhalt | 11 | 18.08.2010 17:57 |
| Volljährig, mein Vater sagt ich soll den Titel abändern lassen | Kinder | Kindesunterhalt | 1 | 30.07.2010 17:10 |
| Neuberechnung Unterhalt 2010 | steinchen16 | Kindesunterhalt | 6 | 24.02.2010 14:06 |
| kann ich einen titel machen lassen? | heike77 | Kindesunterhalt | 3 | 10.10.2009 11:19 |