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Familienrecht: Scheidung, Unterhalt, Kindesunterhalt, Unterhaltsrecht, Anspruch ...
Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Teilung von Hausrat und Wohnung, Scheidungsanwalt


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  #1  
Alt 02.01.2010, 20:48
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Registriert seit: 30.12.2009
Beiträge: 5
Standard kindesunterhalt

Muss der Vater die letzten Jahre zurück zahlen wenn jetzt raus kommt auf seine gehalts zettel das er mehr wie 1500 verdient. ?????
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  #2  
Alt 03.01.2010, 20:03
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Registriert seit: 08.09.2009
Beiträge: 85
Standard Unterhalt für die Vergangenheit

Hallo,

nein Unterhalt für die Vergangenheit kann nicht verlangt werden, es sei denn, man hat einen Unterhaltstitel. Wenn der titulierte Anspruch nicht erfüllt ist, kann weiter daraus vollstreckt werden. Unterhaltstitel ist z.B. ein Urteil des Amtsgerichts, dass zum Unterhalt verpflichtet. Oder eine Urkunde des Jugendamtes.
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  #3  
Alt 03.01.2010, 20:15
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Registriert seit: 30.12.2009
Beiträge: 5
Standard

ich habe einen unterhalttitel für meinen sohn
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