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#1
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| Hab irgendwie Probleme mit dem Geld zurechtzukommen. Zu meinen Daten: Ich habe drei Kinder (4,7,10) Ich war/bin nicht verheiratet. Die Kinder leben bei Ihrer Mutter. Kindergeld bekommt die Mutter. Die Mutter ist als Lehrerin tätig. Ich habe meine Kinder bei mir jeden Dienstag von ca. 15:00 Uhr bis Mittwoch 7:00 Uhr Ich habe meine Kinder bei mir jedes zweites Wochenende von Freitag ca. 15:00 Uhr bis Montag ca. 7:00 Uhr Ich zahle z.Z. Kinderunterhalt nach Tabelle Zeile 2 DT (820,-) Ich bin Angestellter und habe eine netto Auszahlung von Euro 1960,00/Monat Ich habe noch eine selbstständige Arbeit mit einer Beteiligung von 33,33 % Aus der selbstständige Arbeit beziehe ich kein Gehalt. Meine Rechnung (hoffe richtig bitte um eure Meinung): Gehalt 1960,00/Monat minus 5% Berufsbedingte Aufwendungen = 1862,- Gehen die 820,- Euro Kinderunterhalt ab. Damit hätte ich die Bedarfskontrolle von 1050,- unterschritten und würde nur nach Zeile 1 zahlen müssen? also 766,00. Damit decke ich 105 % laut DT für die Kinder. Meine Frage: Da 105 % für die Kinder erreicht sind, würde ein Gehalt aus der selbstständigen Arbeit als überobligatorisch gelten? Oder, ab wann würde man nicht mehr sagen das es überobligatorisch ist. Zumal ich gar keine Möglichkeit habe zu bestimmen ob Entnahmen aus der privaten Firma entnommen werden. Habe ja nur 33,33% Stimmrecht. Und sind die 820,- oder die 766 richtig? Immerhin geht die Versorgung der Kinder (Essen, größere Wohnung, Geburtstagsgeschenke, etc.) auf mich wenn sie bei mir sind. Es mit 1140,- Euro die ich noch über habe eine 3 Zimmer Wohnung, ein Auto, Essen etc. zu bewerkstelligen ist schon nicht so einfach. Freue mich auf Antworten Gruß derTee |
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#2
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| Hallo derTeee, Die DT 2011 geht von 2 Kindern aus,bei 3 Kindern kannst du m.E. eine Stufe runter gehen und es sind nur noch 769€ an Unterhalt zu leisten. lg edy |
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| kindesunterhalt 3 kinder, überobligatorisch |
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