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#1
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| Hallo, bin seit Sep. diesen Jahres selbständig, vorher arbeitslos. Scheidung war Ende November ebenfalls dieses Jahr. Nun gibt es Ärger das ich zu wenig Unterhalt zahle (im Moment 200 Euro pro Kind). Kinder sind 7 und 10 Jahre alt und leben bei der Mutter. Nun soll ich pro Kind 364 Euro zahlen, weil Ihnen das wohl zusteht. Wenn ich diesen Betrag nicht aufbringen kann, so muss ich das wohl später alles nachzahlen, weil sie sich einen Titel vom Gericht holen will. Ich bin mir bewusst das die Kinder Geld zu Leben brauch für Essen usw. Aber ich habe so schon zu kucken das ich die 400 Euro jeden Monat zahlen kann. Jetzt meine Fragen: Wie verhält es sich mit dem Eigenbedarf? und muss ich das angeblich zu wenig bezahlte Unterhaltsgeld nachzahlen? Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank! |
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#2
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| Hallo Mietze-Kater, Zitat:
Zitat:
Es müsste zunächst eine Unterhaltsklage angesterbt werden. Wenn das gericht feststellen würde, dann Du in der geforderten Höhe leistungsfähig bist, würde es dazu einen beschluss erlassen, das wäre dann ein Titel. zur Zeit leistest Du ja je Kind 200€. Wenn Deine Selbstständigkeit nicht genug Einkommen abwirft, dass Du den Mindestunterhalt leisten kannst, müsstest Du Dir einen Nebenjob suchen. Du müsstest nachweisen, dass Du Deiner gesteigerten Erwerbsobliegenheit nachkommst. Heißt, dass Du alle Dir verfügbaren Mittel einsetzt um den Mindestunterhalt zu leisten.Kannst Du diese Bemühungen nachweisen, und fürhren sie nicht zum Erfolg, dann würde auch kein höherer Unterhalt festgelegt werden. Dann wärst Du ein Mangelfall. In dem Fall würden dann auch keine Schulden auflaufen. LG chico |
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