Familienrecht-heute.de




Familienrecht: Scheidung, Unterhalt, Kindesunterhalt, Unterhaltsrecht, Anspruch ...
Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Teilung von Hausrat und Wohnung, Scheidungsanwalt


Zurück   Forum zu Scheidung, Unterhalt, Familienrecht > Unterhaltsrecht - Unterhalt > Kindesunterhalt

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 26.09.2011, 02:41
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.09.2011
Beiträge: 2
Standard Kindesunterhalt mit Anteil am Haus "verrechenbar"?

Hallo zusammen,

ich hoffe, die Kategorie stimmt...

Mein Lebensgefährte ist geschieden (seit 2008) und hat das alleinige Sorgerecht für die beiden Kinder (seine Exfrau ist aus Gründen die ich nicht nennen will nicht in der Lage, sich um die Kinder zu kümmern und wird es auch in Zukunft nur bedingt sein, hat also nur ein Umgangsrecht).
Vor 10 Jahren haben sie als Familie ein Haus gebaut (beide Ehepartner wurden im Grundbuch eingetragen).
Nach der Scheidung wurde festgelegt, dass ihr für ihren Anteil am Haus Miete zusteht, die aber damit beglichen wird, dass er sämtliche Kredite allein tilgt.
Theoretisch stünde ihm ja Unterhalt für die beiden Kinder (10 und 11 Jahre) zu, den er aber bisher nicht beansprucht hat.

Nun steht die Weiterfinanzierung des Kredits für das Haus an, was sich schwierig gestaltet, aufgrund der veränderten familiären Situation (beide müssen unterschreiben, beide müssen in der Bank erscheinen, beide müssen evtl. mit einem Bankwechsel einverstanden sein etc.).
So sind wir auf die Idee gekommen, der Kindsmutter vorzuschlagen, das Haus ganz auf ihren Exmann zu überschreiben und er verzichtet im Gegenzug auf Dauer auf den Kindsunterhalt. Sie war zuerst begeistert und einverstanden, hat dann aber gelesen, dass ein Verzicht auf Kindsunterhalt sittenwidrig sei. Ich habe das bisher nur finden können, wenn die finanziell schlechter gestellte Kindsmutter darauf verzichten wollte. Dass das dann nicht ok wäre, ist mir klar.

Unsere Frage: Da er eh nicht auf den Kindsunterhalt angewiesen ist (und bisher ja auch darauf verzichtet), wäre da ein solcher Vertrag möglich: Aufrechnung der zustehenden Unterhaltsleistung mit dem Wert des halben Hauses? Oder ist auch da etwas sittenwidrig, was sich mir (uns) nicht darstellt?

Ich danke euch schonmal im Vorraus für das Lesen und "sich Gedanken machen" :-)

MMyk
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 26.09.2011, 08:18
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 02.12.2010
Beiträge: 164
Standard

Guten Morgen,

der verzicht auf den Kindsunterhalt ist nicht möglich. Das ergibt sich zunächst aus § 1614 BGB.

Auch sollen hier zwei völlig unterschiedliche Rechtsfelder miteinander vermischt werden.

Die Ex Frau hat ggü. dem Ex Mann das Recht auf eine Nutzungsentschädigung für Ihre Haushälfte. Diese Nutzungsentschädigung kann aber nicht mit den Anspruch der Kinder auf Kindesunterhalt beglichen werden. Diesen Anspruch haben nämlich die Kinder ggü. der Mutter.

Vertraglich wird dieses nie rechtlich einwandfrei und "wasserdicht" zu vereinbaren sein.

Ich würde mich auch nie auf so einen Deal einlassen.

Der Vater soll den Kindesunterhalt von der Mutter fordern. Dieser steht den Kindern zu und die Mutter ist verpflichtet diesen zu leisten. Dazu empfehle ich zunächst die Einrichtung einer Beistandschaft beim Jugendamt. Der Beistand kümmert sich dann kostenlos um die Durchsetzung der Unterhaltsansprüche. Ggf. vertritt das JA die Kinder auch vor dem Familiengericht im Rahmen der Unterhaltsklage.

Untereinander kann man natürlich alles vereinbaren. Aber wenn ein Dritter dazu kommt kann es platzen. Ein Notar würde einen Vertrag, wie vor Dir beschrieben, nicht beglaubigen. Sollte die Mutter in die Situation kommen irgendwelche Leistungen Dritter zu beantragen, wäre die Vereinbarung hinfällig.

Bei dem Alter der Kinder könnte der Vater sogar noch Leistungen nach den UVG beantragen. Diese werden gezahlt, bis die Kinder 12 Jahre alt sind.

LG chico
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 27.09.2011, 15:29
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.09.2011
Beiträge: 2
Standard

Hallo chico,

danke für die schnelle und verständliche Antwort.
Es wäre (haben wir gedacht) eine einfache Lösung gewesen, da sich beide zur Zeit zumindest "vertragen" und die Beziehung auch zu den Kindern nicht leidet. Wenn irgendwelche Forderungen im Raum stehen, ist es immer schwieriger. Aber was nicht geht, können wir nicht ändern.

Das mit UVG und Beistandschaft vom Jugendamt wissen wir, dass der Anspruch besteht ist klar.

Was wäre wenn... er den Kindsunterhalt einfordert und sie dann nicht zahlt (oder vielleicht auch teilweise nicht zahlen kann)? Müsste sie dann dafür den Anteil am Haus verkaufen? Oder muss man grundsätzlich Unterhalt nur aus eigenen monatlichen Einkünften zahlen? (du siehst, ich hab selbst keine Kinder und mich bisher nicht mit sowas befasst, das weiß hier vermutlich jeder wie das ist...)

Nochmal Danke
MMyk
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 19:51 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.4 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
SEO by vBSEO 3.3.0
familienrecht-heute.de