Familienrecht-heute.de




Familienrecht: Scheidung, Unterhalt, Kindesunterhalt, Unterhaltsrecht, Anspruch ...
Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Teilung von Hausrat und Wohnung, Scheidungsanwalt


Zurück   Forum zu Scheidung, Unterhalt, Familienrecht > Unterhaltsrecht - Unterhalt > Kindesunterhalt

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 20.02.2010, 20:42
rea rea ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.02.2010
Ort: Leipzig
Beiträge: 2
Ausrufezeichen Kindesunterhalt (Rückzahlung) vom ALG2-Aufstocker?

Ein liebes Hallo an Alle!
Ich freue mich sehr, dass ich eure Forum gefunden habe und lege auch gleich los.
Ich habe meinen Mann 2006 kennengelernt und seit 2008 sind wir verheiratet, ich selbst habe 2 Kinder aus der 1.Ehe mit gebracht. Mein Mann hat aus seiner 1.Beziehung (sie waren nicht verheiratet) einen inzwischen 6-jährigen Sohn, der bei seiner Mutti lebt. Seit dem der Kleine auf der Welt ist, hat die Kindesmutter einen Vorschuß für ihn vom Jugendamt bekommen, weil mein Mann wegen geringem Einkommen das Kindesunterhalt nicht zahlen konnte. Wie ich das die letzte Jahre mit beobachten konnte, hat sich das Jugendamt bei meinem Mann immer im Januar gemeldet, er solle seine ganzen Verdienstbescheinigungen von letzten 12 Monaten vorlegen, im April/Mai haben sie ihm dann ein Schreiben geschickt, ob und wieviel er nun dem Jugendamt zurück zahlen soll. Durch unseren Umzug nach Leipzig und dadurch einer neuer Arbeit meines Mannes, schickte uns im April/Mai 2008 das Jugendamt eine Summe der Rückzahlung für 2007, was wir auch brav nachgezahlt haben. Im Januar 2009 sollten wir dann die neue Verdienstbescheinigungen vom 2008 von ihm zusenden. Diesmal hat sich das Jugendamt viel mehr Zeit gelassen, die Benachrichtigung über eine Rückzahlung kam er letzte Woche, mein Mann soll für 2008 1500,- Euro und für Januar 2009 117,- Euro zurück zahlen. Nun haben wir ein Problem. Mein Mann arbeitete damals noch über eine Zeitarbeitsfirma bei BMW, die im Dezember 2008 viele Arbeitnehmer gekündigt hatten, wegen der wirtschaftlichen Krise. Inzwischen hat mein Mann einen neuen Job, wo er glatt 400,- Euro monatlich weniger verdient als damals. Ich selber habe einen 400,- Euro Job und wir bekommen seit Juli 2009 ALG2-Geld, weil wir zu den sogenannten ALG2-Aufstocker gehören.
Weiß jemand was darüber, wie sieht es jetzt mit dem Recht oder der Pflicht einer Rückzahlung des Kindesunterhalt für ALG2-Aufstocker aus? Ach ja, bevor ich es vergesse: einen Unterhaltstitel (so wie es von meinem Exmann wegen seiner 2 Töchter gibt), gibt es zwischen meinem jetzigen Mann und seinem Sohn (bzw. der Kindesmutter) nicht!
Bitte um Hilfe! Danke! Liebe Grüße aus Leipzig
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 23.02.2010, 22:49
rea rea ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.02.2010
Ort: Leipzig
Beiträge: 2
Unglücklich

Was ist denn los? Ich kann kaum glauben, dass mir nach 3 Tagen immer noch Keiner, der mit dem gleichem Thema eine Erfahrung gemacht hat, helfen kann
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
alg2-aufstocker, hartz4-aufstocker, kindesunterhalt

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
unterhaltsvoschuss rückzahlung helpless Unterhalt, Unterhaltsrecht 1 04.03.2010 19:10


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 06:02 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.4 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
SEO by vBSEO 3.3.0
familienrecht-heute.de