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#1
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| Hallo! Es ist ja oft so,dass ein Elternteil der "Besuchspapa" oder die "Besuchsmama" ist. Wie handhabt man es da mit der Bekleidung für das Kind? Wenn das Kind nun zum Wochenende oder Urlaub zum Papa oder auch Mama geht, gebt ihr die Kleidung für diese Zeit dann dem Kind mit oder hat das andere Elternteil selbst Bekleidung für das Kind zu kaufen? Muss das der Besuchsvater oder die Besuchsmutter? Gibt es eine rechtliche Verpflichtung? Ich handhabe es bisher so, dass ich die Kleidung dann im kleinen Koffer mitgebe. Leider bekomme ich sie schmutzig zurück. Nur manchmal ist sie gewaschen. Nie gebügelt. Ich würde jetzt gerne wissen, wie das bei euch ist. Wie macht ihr das und wie funktioniert das bei euch? Gibt es eine gesetzliche Regelung? Danke für eure Antworten, Katrin |
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#2
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| Hallo, eine gesetzliche Regelung gibt es nicht. Da der Vater aber den Unterhalt nicht für die Wochenenden oder den Urlaub kürzen kann, in denen das Kind bei ihm ist, musst du den Kindern die Bekleidung zur Verfügung stellen. Auch dürftest du aus demselben Grund für das Waschen zuständig sein, denn auch wenn die Kinder bei dir wären, müsstest du ja waschen und Bekleidung zur Verfügung stellen. Ich würde das Thema aber estmal mit dem Vater besprechen. Vielleicht kann man ja eine Lösung finden. Gruss |
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| Stichworte |
| bekleidung, besuchsrecht, kinder, unterhalt |
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