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Familienrecht: Scheidung, Unterhalt, Kindesunterhalt, Unterhaltsrecht, Anspruch ...
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  #1  
Alt 12.09.2011, 14:33
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Ausrufezeichen Kindesunterhalt und krankenkasse

bin wegen meines babys familienversichert und verheiratet.mein sohn aus vergangener beziehung erhält unterhalt,aber in der höhe,die ihn bei der familienversicherung ausschließt,da mein mann nur wenig verdient.ist ein rechenweg,den die gkv benutzen.der vater will nun aber nicht die beiträge zur kv bezahlen,er könnte sie vom einkommen abziehen und dann den titel bezahlen,ist ein ja titel von 1995.der vater ist privatversichert,.ist ganz dringend.ich hab eine anwältin,aber ohne familiengericht ist einfach keine einigung zu erzielen.er rückt auch nicht wirklich mit den aktuellen fa unterlagen raus.laut düsseldorfer tabelle gibt es die möglichkeit über den vater,nur dieser sagt,das wäre kein gesetz.bleibt mir nur das gericht ????????
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  #2  
Alt 12.09.2011, 20:35
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Beiträge: 4
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Zitat:
ist ein rechenweg,den die gkv benutzen
Das ist die Ermittlung, wer den "überwiegenden Unterhalt" für Stiefkinder ableistet. Nur wenn das gegeben ist, ist eine Familienversicherung möglich.

Zitat:
der vater will nun aber nicht die beiträge zur kv bezahlen
Er muss das! Die Beiträge in der DD Tabelle enthalten NICHT die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Zitat:
er rückt auch nicht wirklich mit den aktuellen fa unterlagen raus
Mit dem Sohn zum Jugendamt gehen und dort Beistand beantragen. Der Vater muss dem Jugendamt gegenüber die Einkommensunterlagen rausrücken.

Zitat:
der vater ist privatversichert
Das bedeutet für das Kind, wenn die Familienversicherung über den Stiefvater aus oben erklärten Gründen nicht möglich ist:

Entweder privat krankenversichern oder freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung. Wichtig: Versicherung muss direkt im Anschluss an die Vorversicherung erfolgen.
In beiden Fällen kommen die KV Beiträge zum Unterhaltsbetrag dazu!!!

Achtung private Krankenversicherung: Leistungen im Tarif prüfen, weil es sonst Stress zB mit Selbstbehalten geben kann.
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  #3  
Alt 13.09.2011, 09:57
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Registriert seit: 12.09.2011
Beiträge: 2
Standard leider nicht so einfach

bevor ich zum ra gegangen bin,war ich beim ja.das hat mich schriftlich im januar aufgefordret,mir einen anwalt zu nehmen,weil der vater nicht mitarbeitet.da mein mann und ich noch weitere kinder haben,verdient er zu wenig für die familienversicherung,in der er als stiefvater den überwiegenden unterhalt zahlen soll.der unterhalt des kindesvaters ist höher.der kindesvater sagt,die dd tabelle ist kein gesetz,der darin aufgeführte artikel zur kv auch kein gesetz.mein anwalt sagte mir,selbst wenn der vater die kv abschließt,aber nicht bezahlt,bin ich als sorgeberechtigte in der pflicht.was nutzt das also ?werde jetzt ein letztes mal per anwaltschreiben darum bitten,dass er seiner pflicht nachkommt.danach geht wohl nur noch das familiengericht.mein problem ist,ich hab zwar gelesen,dass die dd tabelle von gerichten benutzt wird,ist aber kein gesetz.und das thema mit der kk ist hierzulande für solche fälle wie mich garnicht geregelt.....brauch hilfe !!!!!!!
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  #4  
Alt 13.09.2011, 17:24
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Beiträge: 4
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Wenn der Vater seine Pflicht nicht erfüllt, dann hilft wohl nur der Anwalt weiter.

Zitat:
das thema mit der kk ist hierzulande für solche fälle wie mich garnicht geregelt.
Wer die Solidargemeinschaft der gesetzlichen Krankenversicherung verlässt, nimmt bewusst in Kauf, dass er seine Angehörigen extra versichern muss, da es in der Privaten keine kostenfreie Mitversicherung gibt. Wäre der Vater in der Gesetzlichen KV, könnte er seinen Sohn kostenlos mitversichern. Er hat sich für die private versichern, also muss er jetzt für die Versicherung seines Sohnes extra bezahlen.
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  #5  
Alt 13.09.2011, 18:52
edy edy ist gerade online
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Beiträge: 702
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Hallo glueckcelina,

Warum machst du es den Leuten die dir helfen sollen so schwer?

Geht mit deiner Tastatur keine Groß-Kleinschreibung?

lg
edy
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