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  #1  
Alt 22.01.2010, 19:55
mar mar ist offline
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Registriert seit: 22.01.2010
Beiträge: 1
Standard Kindesunterhaltberechnung?

Hallo,

ich bitte um Hilfe. Ich bin Vater von 3 Kindern, mein Gehalt 1500,- Euro/Monat Netto (Vollstelle - 40 Std/Wo.), OLG Hamm.
1. Kind: 13 Jahre alt, wohnt seit ca. 9 Jahre mit meiner Ex-Frau ca. 350 Km. entfernt von mir (OLG Frankfurt am Main), Unterhalt: 295,- Euro/Monat.
2. Kind: 8 Jahre alt, wohnt seit 7 Jahre mit seiner Mutter in Spanien, Unterhalt: 245,- Euro/Monat.
3. Kind: 12 Tage alt, wohnt mit meiner Freundin und mir (nicht Verheiratet).

Frage:
Laut der neue Düsseldorf Tabelle sollte ich jetzt 334,- Euro für das 1. Kind und 272,- Euro für das 2. Kind bezahlen. Wie wird es jetzt berechnet mit meinem 3. Kind, das bei mir wohnt? Bezahle ich ab jetzt weniger an den ersten 2 Kindern?

Ich bedanke mich im Voraus.

Viele Grüße
Mar
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  #2  
Alt 23.01.2010, 16:24
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Registriert seit: 08.09.2009
Beiträge: 85
Standard Unterhalt für 3 Kinder

Hallo,

also, es sieht wie folgt aus. Der Einkommensanteil, der über dem Selbstbehalt liegt, gleichmäßig an die Kinder zu zahlen. Das bedeutet nicht, dass jedes Kind gleich viel bekommt, sondern, dass prozentual entsprechend ihrem Anspruch gezahlt wird.
Die aktuelle Düsseldorfer Tabelle geht von zwei unterhaltsberechtigten Personen aus. Du bist aktuell vier Personen unterhaltspflichtig, also wirst du mindestens ein Tabellenstufe niedriger eingestuft, evt. sogar zwei.
Deine Kinder gehen deiner Freundin unterhaltstechnisch zwar vor, d. h. erst wenn sie voll befriedigt sind, hat deine Freundin einen Unterhaltsanspruch, bei der Einstufung in die neue Düsseldorfer Tabelle spielt das aber keine Rolle.

Das Problem ist, wenn du den Mindestunterhalt für die Kinder nicht zahlen kannst, bist du u.U. verpflichtet, dir eine zusätzliche Arbeit (auch zur Vollzeitstelle) zu suchen.

Gruss
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  #3  
Alt 26.01.2010, 16:22
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.01.2010
Beiträge: 1
Standard

Hallo!

Die Neuerungen der Düsseldorfer Tabelle 2010 finde ich auch hier ganz gut dargestellt:

http://www.familienrecht.de/unterhalt/aenderungen-der-duesseldorfer-tabelle-2010-im-ueberblick/

Da findet sich auch eine Erklärung der neuen Berechnungsgrundlage. Mir hat die Seite jedenfalls ein bisschen Klarheit verschafft.

Viele Grüße!
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