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#1
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| Hallo liebe Gemeinde, Ich habe da so die ein oder andere Frage und würde mich sehr freuen wenn ich eine Antwort bekommen könnte. Wo fang ich bloß an..., Aaaalso: Ich habe ein Kind (2 Jahre) und vor kurzem eine Trennung mit meiner Ex durchlebt. (Wir waren nicht verheiratet) Während wir zusammen waren hatte ich normal gearbeitet und sie hat eine Lehre angefangen. Nachdem sie fertig geworden wäre (was noch ein Jahr dauert) wollte ich mich dann schulisch weiterbilden, sprich: studieren. Was auch wiederrum vorgezogen wurde. Hatte mich auch schon angemeldet gehabt und jetzt kam die Trennung. Sie ist direkt zum Jugendamt und hat Unterhaltsvorschuss beantragt. Soweit so klar. Muss ja Unterhalt bezahlen. Hatte ich auch gemacht. Hatte ja damals noch einen Job. Nur jetzt bin ich halt durchs Studium in der Situation dass ich von dem bisschen Bafög keinen Unterhalt erbringen kann. Habe das Auto verkauft, eine sehr billige Wohnung gemietet (WG) um die Kosten so gering wie nur möglich zu halten. Aber dennoch haut es nicht hin den mindest Unterhalt zu zahlen..., genauergenommen hab ich nicht einmal den Selbsterhalt von 770,- €! Das Ganze kann ich noch 2 Monate lang durchziehen (Ersparnisse) aber dann ist Sense! Vom Jugendamt kriegt man ja bekanntermaßen keine Hilfe als Mann. (die werden da nur angeschrien! -.-) Der Berater vom Amt sagte mir ich MUSS, IMMER Zahlen, egal was kommt! Ein Bekannter Jura-Student sagte dass es nicht so wäre und ich soll mich mal bei einem Anwalt erkundigen. Mangelfall, Erststudium usw.! Jetzt die Frage an euch: Bin ich gezwungen die Hälfte meines Bafögs abzugeben und quasi den ganzen Monat von 5,- € zu leben? (also abzüglich Miete, Strom usw.) Oder gibt es da tatsächlich eine Regelung diesbezüglich? Bitte um Antworten! PS: Spielt es eig. eine große Rolle dass meine Ex vor Kurzem wieder mit einem Mann zusammen gezogen ist? Einem der wohlgemerkt locker das 3fache von meinem Bafög nach Hause bringt! -.- |
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#2
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| Hallo Alfredo, wenn der Unterhalt nicht getitelt ist, würde ich auch erstmal keinen Betrag mehr bezahlen. Schließlich bist du finanziell ohnehin fast am Ende. Des weiteren wäre aber auch noch die Frage zu klären, ob es dir neben dem Studium nicht möglich ist, einen Nebenjob anzunehmen? Verlangen könnte man dies von dir, da du tatsächlich alle Möglichkeiten ausschöpfen musst, um dem Kindesunterhalt gerecht werden zu können. Daran, das selbst deine EX einen Anspruch auf Betreuungsunterhalt dir gegenüber hat, so lange euer Kind nicht mindestens 3 Jahre alt ist merkst du sicherlich, dass hier eigentlich einiges von dir gestemmt werden müsste. Prinzipiell erwartet, wird von dir zumindest der Kindesunterhalt. Das spielt keine Rolle, da es bei dir ja ausschließlich um Kindesunterhalt geht. Dafür kann wohl schlecht ein anderer Mann bezahlen müssen... |
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