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Familienrecht: Scheidung, Unterhalt, Kindesunterhalt, Unterhaltsrecht, Anspruch ...
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  #1  
Alt 31.10.2011, 23:15
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Beiträge: 3
Standard Klage wegen zuwenig Verdienst möglich?

Hi,

nach 6 Monaten Arbeitslosigkeit habe ich nun einen neuen Job gefunden, in dem ich allerdings das erste halbe Jahr deutlich weniger verdiene, als damals im alten Job.

Somit bin ich - zumindest für ein halbes Jahr - nicht mehr in der Lage den vollen Kindesunterhalt zu bezahlen, da ich ja in jedem Fall einen Selbstbehalt von 950 Euro habe (korrigiert mich ggfls. bitte).

Die Ironie ist, dass ich bei weiterer Arbeitslosigkeit mehr Unterhalt leisten könnte - aber: ich möchte unbedingt wieder arbeiten und war darum sehr froh über das Angebot, zumal ich damit die Chance habe später wieder mehr verdienen zu können.

Meine Frage ist nun, ob der Anwalt meiner Ex-Frau mich jetzt darum verklagen kann, aufgrund zu geringem Verdienst, bzw. dafür das ich den Arbeitsvertrag abgeschlossen habe? Habe da gerade echt Bammel vor, weil ich diese Stelle unbedingt haben möchte

Der Anwalt meiner Ex hat mir jetzt zumindest schon Andeutungen in diese Richtung gemacht, eine Anklage habe ich bislang nicht.

Abgrenzung: mir ist bewusst, dass ein Forum keine Rechtsberatung darstellt. Mir geht es nur um eure persönlichen Erfahrungswerte und Einschätzungen in diesem Bereich.

Vielen Dank für alle Antworten im voraus,
Eskimo
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  #2  
Alt 01.11.2011, 11:56
edy edy ist offline
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Registriert seit: 29.10.2009
Beiträge: 702
Standard

Hallo Eskimo,

Zitat:
ich ja in jedem Fall einen Selbstbehalt von 950 Euro habe
Auf jeden Fall stimmt nicht ganz.Z.B. mit zusammen wohnen mit neuer
Partnerin usw.(kann der SB runtergesetzt werden).

Besteht ein Titel/Jugendamtsurkunde für den KU?


Evtl.ist ein Kompromiss wegen des Unterhaltes möglich(nach 6 Monaten nach-
zahlen).

lg
edy
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  #3  
Alt 01.11.2011, 14:55
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Beiträge: 3
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Danke für Deine Antwort.

Nein, eine neue Partnerin habe ich nicht (wie auch, mit so wenig Kohle )

Ein Unterhaltstitel existiert ebenfalls nicht, die Sachbearbeiterin meiner Ex bei der Arge hatte die Unterhaltshöhe festgelegt.
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  #4  
Alt 01.11.2011, 15:58
edy edy ist offline
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Beiträge: 702
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Hallo Eskimo,

Den Unterhalt kann ein Richter vom Familiengericht festlegen.

Sachbearbeiter der ARGE und Rechtsanwälte können nur den Unterhalt
fordern.

Ich verstehe nicht warum der RA deiner EX dies fordert wenn deine Ex doch
ALG2 bekommt?

Unterhalt wird doch auf ALG2 angerechnet.

lg
edy
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  #5  
Alt 01.11.2011, 16:25
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Beiträge: 3
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Hi Edy,

also ALG2 bezieht sie nicht, aber darauf wird es wohl leider hinauslaufen. Sie bezog bislang Bafög + Wohngeld + Unterhalt + Kindergeld.

Gerade eben habe ich auf einer anderen Webseite gelesen, dass man in meinem Fall einen Nebenjob annehmen muss, bzw. das ein fiktiver Nebenjob angewendet werden kann.

Da frage ich mich allerdings welchen Sinn der Selbstbehalt überhaupt hat in der Düsseldorfer Tabelle, wenn dieser einfach mit dem Verweis auf einen fiktiven Nebenjob ganz leicht ausgehebelt werden kann?

Ohje, ohje ist mir übel...

Viele Grüße
Eskimo
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  #6  
Alt 18.01.2012, 12:05
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Beiträge: 3
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Leider habe ich von der Thematik als solche nicht extrem viel Ahnung. Allerdings kann ich dir aus meiner Link-Sammlung ein PDF zum Thema Arbeitsvetrag anbieten. Eventuell lässt sich diese ja auch noch zu deinen Gunsten anpassen?

Beste Grüße

Jeder hat einen Spleen!
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