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#1
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| Hallo! Ist der zu zahlende Kostenbeitrag an das Jugendamt steuerlich zum Teil absetzbar? Wäre super, wenn sich jemand auskennt. LG, Karin |
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#2
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| Hallo, das Kind hat einen Vater und lebt aber in einem Kinderheim? |
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#3
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| Ja, das Kind hat einen Vater, der leider keine Handhabe hatte. Wir wollten den Bub zu uns nehmen, aber das Jugendamt war der Meinung, dass er in ein Heim für psychisch kranke Kinder muss... Das war auch nicht die Frage, sorry... Gruß |
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#4
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| Hallo Karin, keine Ahnung! Im Zweifelsfall würde ich die Kosten einfach mal ganz dreist in den außergewöhnlichen Belastungen angeben! ( Die Kinderbetreuungskosten haben eine andere Charakteristik ) Wenn der Bescheid später dann vom Finanzamt kommt seht ihr ja, ob und in welcher Höhe es anerkannt wurde. Das ist im übrigen auch weniger eine Familienrechtliche Frage, als vielmehr eine steuerliche, welche in einem Forum für Finanzen und Steuern besser beantwortet werden könnte! |
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