Familienrecht-heute.de




Familienrecht: Scheidung, Unterhalt, Kindesunterhalt, Unterhaltsrecht, Anspruch ...
Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Teilung von Hausrat und Wohnung, Scheidungsanwalt


Zurück   Forum zu Scheidung, Unterhalt, Familienrecht > Unterhaltsrecht - Unterhalt > Kindesunterhalt

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 21.12.2011, 17:04
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.04.2010
Beiträge: 6
Standard Kostenbeitrag junge Volljährige § 41 SGB VII

Hallo!

Der Sohn meines Mannes wurde vor kurzem volljährig und befindet sich seit 2008 in einer stationären Einrichtung, wo er auch seine Lehre absolviert (2. Lehrjahr).

Heute kam ein Brief vom Landratsamt wegen Neuberechnung des Kostenbeitrags.

Der wird ja dann wohl höher, oder?

Bin grad völlig am Verzweifeln....wir zahlen eh schon fast 400 € und jetzt das auch noch....

Wir haben zusammen 2 gemeinsame Kinder und die haben auch Rechte.

Nicht falsch verstehen: Recht ist Recht, aber wir zahlen jetzt seit 16 Jahren und irgendwann muss auch mal ein Ende in Sicht sein.

Kann mir jemand sagen, wie ich die evtl. Höhe ermitteln kann? Gibt es irgendeine Möglichkeit, gegen die Sache anzugehen?

Da ich nicht als unterhaltsberechtigt gelte, muss ich doch auch keine Angaben zu meinem Verdienst machen, oder?

LG, KArin
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 19:56 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.4 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
SEO by vBSEO 3.3.0
familienrecht-heute.de