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#1
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| Hallo in die Runde! Mein Name ist Karin. Ich bin verheiratet und habe mit meinem Mann 2 Kinder. Mein Mann hat aus erster Ehe 2 Kinder. Der Sohn (16) wurde wegen psychischer Probleme im Heim untergebracht. Mein Mann zahlt jeden Monat einen Kostenbeitrag ans Jugendamt. Im September beginnt der Bub eine Lehre. Wie verhält es sich dann mit dem Kostenbeitrag? Kann der reduziert werden? Und die Lehre geht ja über 3 Jahre. Endet dann der Kostenbeitrag mit dem 18. Geburtstag oder "dürfen" wir weiterzahlen. Nicht falsch verstehen: Mein Mann hat immer (seit 14) Jahren pünktlich den Unterhalt bezahlt. Aber irgendwann muss einfach mal Schluss sein ![]() Es geht um immerhin fast 400 €. Es wäre schon eine Erleichterung, wenn der Betrag mal schrumpfen würde. Hat jemand eine Auskunft für uns? Gruß, Karin |
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#2
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| Hallo Karin68, Zitat:
lg edy |
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#3
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| Hallo! Im Endeffekt ist es Unterhalt. Die Exfrau ist genauso zur Zahlung verpflichtet. Gruß Karin |
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