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  #1  
Alt 18.01.2010, 20:41
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Registriert seit: 18.01.2010
Beiträge: 2
Frage Krankenversicherungsbeitrag

Hallo,

wird der komplette KVB zur Berechnung des Nettoeinkommens vom Bruttoeinkommen abgezogen. ?
die eine Hälfte des KVB erhalte ich vom Arbeitgeber auf mein Girokonto überwiesen. Kann ich dann vom Überwiesenen Lohn den kompletten KVB abziehen?

Weitere Frage können Fahrtkosten geltend gemacht werden. Ich fahre täglich 40 Km einfach. Das wären bei 20 Arbeitstagen pro Monat bei 30 ct pro Km
240 Euro kann das sein?


Vielen Dank für die Beantwortung!

Mit freundlichen Grüssen

Skitom65
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  #2  
Alt 19.01.2010, 11:06
Tim Tim ist offline
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Registriert seit: 16.10.2009
Beiträge: 62
Standard Krankenversicherungsbeitrag vom Einkommen abziehen

Hallo,

der Krankenversicherungsbeitrag kann vom Bruttoeinkommen abgezogen werden. Das ist z.B. der Fall, wenn man privat krankenversichert ist. Als normaler Arbeitgeber wird der Beitrag ja direkt vom Lohn abgehalten und vom Arbeitgeber an die Krankenkasse abgeführt. Ist das ausnahmsweise anders, dann wird der Krankenversicherungsbeitrag für die Unterhaltsberechnung vom Einkommen abgezogen.

Was die km anbelangt, so gilt folgendes: Als notwendige Kosten der berufsbedingten Nutzung eines Kraftfahrzeugs können 0,30 EUR pro gefahrenem Kilometer (§ 5 Abs. 2 Nr. 2 JVEG) angesetzt werden. Ab dem 31. Entfernungskilometer kommt in der Regel eine Kürzung der Kilometerpauschale auf 0,20 EUR in Betracht.

Lies mal hier: Anmerkungen zur Düsseldorfer Tabelle - Unterhaltsberechnung
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  #3  
Alt 19.01.2010, 16:22
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Registriert seit: 18.01.2010
Beiträge: 2
Standard

Vielen Dank für die Auskunft. Ich hoffe das Jugendamt sieht das auch so.

Gruß Skitom
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Stichworte
fahrtkosten, krankenversicherungsb.

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