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  #1  
Alt 11.01.2010, 22:17
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Registriert seit: 06.01.2010
Beiträge: 10
Frage Kürzung des Unterhaltes durch den KV

... wenn seine Tochter in den Ferien bei ihm ist.

Sie ist in den Sommerferien 2 Wochen bei ihm und er möchte jetzt von mr das ich in dem Monat auf die Hälfte des Unterhaltes verzichte. Dazu bin ich grundsätzlich nicht bereit da mein Mann (Stiefvater) eh den größten Anteil an der "materiellen" Erziehung hat.

Ich habe gehört das die Kosten in den Ferien in den Bereich des Umgangsrechts fallen und nicht durch Kürzung des Unterhaltes getragen werden.

Ist das richtig so und wo kann ich mich erkundigen bzw. welche Rechtsgrundlange gibt es da.

Übrigens weigert sich der Kv trotz § 1605 mir seinen Verdienst offen zu legen. Bleibt mir da wirklich nur noch der Weg über den Anwalt? Würde ich gerne vermeiden.

LG und Danke

querida
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  #2  
Alt 11.01.2010, 22:26
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Registriert seit: 19.08.2009
Beiträge: 45
Standard Unterhaltskürzung für Besuche beim Kindesvater

Hallo,

Unterhaltskürzung für die Zeit der Besuche beim Kindesvater sind nicht zulässig. Das der Vater das Kind während der Besuche und an Wochenenden verköstigt, ist in der Düsseldorfer Tabelle schon berücksichtigt. Das ist eindeutig und daran gibt es nichts zur rütteln. Das steht zwar nicht im Gesetz, wohl aber ist es ständige Rechtsprechung.

Wenn der Vater nicht freiwillig seine Einkommensunterlagen offenlegt, dann bleibt nur der Weg über eine Auskunftsklage. Ein anderer Weg fällt mir nicht ein. Du kannst ihn ja darauf hinweisen, dass er verpflichtet ist, sein Einkommen unter Belegen offen zu legen. Weiß er aber wahrscheinlich auch selbst. Wenn er es dann immer noch nicht macht, dann bleibt wohl nur die Klage.

Gruss
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