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Familienrecht: Scheidung, Unterhalt, Kindesunterhalt, Unterhaltsrecht, Anspruch ...
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  #1  
Alt 01.08.2011, 15:08
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Beiträge: 1
Standard leicht verwirrt

Hallo,ich brauche einen rat von euch da ich nicht mehr genau weiß was nun stimmt oder nicht,ich bin seit freitag verheiratet und meine frau hat 2 kinder mit in die ehe gebracht und ich selber habe auch eine tochter im alter von 7 jahren.da meine frau vorher einen sachbearbeiter hatte da sie H4 emfpängerin war und einen minijob hatte meinte er das wenn wir heiraten sollten ich weniger unterhalt zahlen muss da ich auch eine familie (eigene) versorgen müsse,nun habe ich da angerufen (jugendamt) und die meinten das es so bleibt wie es vorher war ( 272€).was ist nun richtig wer ist auf dem neusten stand von den beiden fronten .
Danke im vorraus
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  #2  
Alt 02.08.2011, 09:30
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Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 362
Standard

Hallo Tom,

weshalb solltest du weniger Kindesunterhalt an deine Tochter bezahlen?

Die Kinder deiner neuen Frau, hast du ja wohl nicht adoptiert, oder? Somit hättest du nur die Mutter dieser Kinder als Unterhaltsbedürftige Person auf dem Zettel.

und da Kindesunterhalt vor geht, sollte die Rechnung einfach sein!

Ich hoffe, du hast nicht nur aus diesem Grund geheiratet ?!
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  #3  
Alt 02.08.2011, 21:16
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Registriert seit: 02.12.2010
Beiträge: 164
Standard

Hallo,

durch die Heirat ändert sich nichts am Unterhalt für das Kind aus erster Ehe. Die genannten 272€ sind der Mindestunterhalt für ein Kind im Alter von 6-11 Jahre. Dieser steht dem minderjährigen Kind rechtlich zu. (vergl § 1612a BGB)

Die Aussage des Sachbearbeiters von der Arge ist daher Quatsch.

LG chico
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