Düsseldorfer Tabelle Leitlinien Hallo,
die Leitlinien sind eine Art Richtschnur, die die Anwendung der Düsseldorfer Tabelle erleichtern sollen. Sie geben wieder, was das OLG Düsseldorf in Zusammenarbeit mit dem Familienministerium zum Kindesunterhalt entwickelt hat.
Die Leitlinien geben etwa vor, welche Einnahmen außer den Steuern und berufsbedingten Aufwendungen vom Bruttoeinkommen abgezogen werden dürfen oder welche Einkünfte hinzugerechnet werden müssen. Also z.B. Überstundenlohn, Einkünfte aus Kapitalvermögen oder Vermietung und Verpachtung oder Weihnachts- und Urlaubsgeld. Auch für Arbeitslosengeld, Hartz IV oder etwa Unfall- und Versorgungsrenten, Wohngeld und weiteres ist genau festgeschrieben, ob sie berücksichtigt werden müssen oder nicht. |