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#1
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| Mein Freund hat eine Tochter,für die er Unterhalt zahlt.Wir haben auch gemeinsam eine Tochter und werden heiraten.Er wechselt dann in Steuerklasse 3. Muss er dann diesen Wechsel beim Jugendamt melden?Wenn ja,wie sind da die Fristen?Ich meine mal gelesen zu haben,dass die Mütter alle 2 Jahre die Prüfung einfordern können.Die nächste wäre also erst wieder in 1 Jahr dran... Danke |
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#2
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| Hallo missmay, Muss er dann diesen Wechsel beim Jugendamt melden? Zitat:
Ich nehme an dies ist in der JA-Urkunde festgelegt. Könnte sonst eine ziemliche Nachzahlung ergeben. lg edy |
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#3
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| Also sollten wir das dann schon angeben? Danke. Wie ist das denn,die schauen ja immer 1 Jahr zurück und ermitteln den Durchschnitt...wenn wir im Feb Steuerklasse wechseln,rechnen die anhand des höheren Einkommens einfach hoch oder zählen die 11 Monate vorher auch noch mit rein? |
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#4
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| Hallo, der Unterhaltspflichtige muss ein höheres Einkommen nicht von sich aus angeben. Da werden auch keine Nachzahlung fällig. Die KM hätte die Möglichkeit, Auskunft über das Einkommen zu verlangen auch vor Ablauf der 2 Jahre, wenn sie glaubhaft machen kann, dass sich das Einkommen erhöht hat. Würde sie von dem Wechsel der StKl. erfashren, wäre das wohl der Fall. Da ist die KM aber in der Pflichte "aufzupassen". Wie gesagt, melden muss der KV das höhere Einkommen nicht. LG chico |
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#5
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| Danke Chico, wie sicher ist deine Auskunft?Ich kann zwar auch das JA anrufen,aber ich denke es kommt nicht gut,sowas zu fragen,klingt ja arg nach Drückeberger.. |
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#6
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| Hallo, Zitat:
LG chico |
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