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Familienrecht: Scheidung, Unterhalt, Kindesunterhalt, Unterhaltsrecht, Anspruch ...
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  #1  
Alt 20.12.2009, 14:22
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Registriert seit: 18.12.2009
Beiträge: 5
Standard Muss "Stiefvater" Einkommen offen legen für Sohn der Frau, der beim KV lebt?

Hallo zusammen,

ich bin neu hier, und fange mal direkt mit einem recht komplizierten Fall an.

Ich habe eine Frau mit 3 Kindern geheiratet (ich weiß, das ist irre, aber so ist es halt ).
Zwei Kinder (7 und 8 Jahre) wohnen bei uns, der Vater dieser Kinder zahlt gerade einmal 100 € Unterhalt pro Kind, weil er nachweisen konnte, dass er nur gaaaaanz wenig verdient.
Das 1. Kind hat einen anderen Vater, und lebt auch bei diesem.
Hier gibt es immer wieder Stress, weil von dieser Seite permanent versucht wird, meiner Frau Geld aus der Tasche zu ziehen (inkl. "aufhetzen" des Kindes).

Nun zum Problem: Wir haben Post bekommen von der zuständigen Stadt, da der Vater wohl Sozialgeld für das Kind bekommt.
Nun sollen meine Frau und ich unser Einkommen offen legen.
Meine Frau bekommt ca. 300 Euro pro Monat, ich verdiene zur Zeit "dank" Kurzarbeit ca. 1.800 Euro netto.
Wer Kinder hat, weiß dass es vorne und hinten nicht reicht.

Meine Fragen hierzu:
Ist damit zu rechnen, dass meine Frau nun Unterhalt zahlen muss, und wenn ja, wie viel? Aus dieser Düsseldorfer Tabelle werde ich nicht schlau...

Und muss ich tatsächlich auch mein Einkommen offen legen?

Bitte nicht falsch verstehen, es geht nicht darum, dass wir nichts zahlen wollen.
Bisher hat der Junge z.B. jeden Monat 40 Euro bekommen, ursprünglich gedacht für die Schulfahrkarte (die er sich dann aber nicht gekauft hat).
Weiterhin wird er alle zwei Wochen von uns abgeholt und nach Hause gebracht, entweder mit dem Auto von seiner Wohnung oder meine Frau holt ihn mit dem Zug vom Bahnhof. Entfernung ca. 80 km.
Kostet auch jedesmal Geld, der Vater will es aber so (aus Prinzip).
Der Junge ist übrigens 13 Jahre alt.

Vielen Dank schon einmal für Eure Antworten.

Gruß
Franz
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  #2  
Alt 20.12.2009, 18:08
edy edy ist offline
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Registriert seit: 29.10.2009
Beiträge: 554
Standard Muss "Stiefvater" Einkommen offen legen für Sohn der Frau, der beim KV lebt?

Hallo Franz,



denke mal das hier schon Leute mit Sachverstand geantwortet haben.

lg
edy
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  #3  
Alt 20.12.2009, 18:56
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.12.2009
Beiträge: 5
Standard

Hallo.

Jein.

Ich weiß immer noch nichts über die zu erwartende Höhe, und ich weiß immer noch nicht, in wie fern ICH das Einkommen offen legen muss.
MUSS meine Frau denn wissen, wie viel ich verdiene (klar weiß sie das, aber ist diese Höhe denn überhaupt relevant?)?
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  #4  
Alt 20.12.2009, 19:12
edy edy ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 29.10.2009
Beiträge: 554
Standard

Hallo Franz,
stelle doch einfach,deine weiteren Fragen unter:
Thema anzeigen - Unterhalt Stiefvater / Kind lebt beim KV

Ich bin in verschiedenen Foren unterwegs,bin der Meinung bei sind
im Moment mehr Fachleute gern bereit Auskunft zu geben als in anderen Foren.

Die Mods dieses Forums werden mir verzeihen.

lg
edy
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  #5  
Alt 20.12.2009, 21:09
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.12.2009
Beiträge: 5
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Ok, dann testen wir das mal
Danke für den Tipp, hätte es selber eigentlich eher anders herum erwartet, unabhängig von der Community, sondern eher vom Forenauftritt an sich..
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  #6  
Alt 21.12.2009, 21:51
Uwe Uwe ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 16.09.2009
Beiträge: 22
Standard Kindesunterhalt und Selbstbehalt

Hallo,

der Verweis auf andere Forum ist wirklich nicht so schön und wirkt wie Schleichwerbung, vor allem, weil man die Frage mit einem Satz beantworten. kann.

Jeder, an den eine Unterhaltsforderung herangetragen wird, ist zuerst berechtigt, mit seinem Einkommen seinen eigenen Lebensunterhalt sicherzustellen. Das nennt man Selbstbehalt. Dieser deckt wenigstens das Existenzminimum ab, das bei 770 Euro liegt. Die Familiengerichte räumen überdies einen Selbstbehalt von ca. 1000 Euro ein.
Wer als weniger als das an Einkommen hat, ist nicht unterhaltspflichtig. In die Düsseldorfer Tabelle braucht man in diesem Fall nicht hineinzusehen.

Gruss
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  #7  
Alt 21.12.2009, 21:56
Benutzer
 
Registriert seit: 08.09.2009
Beiträge: 85
Standard Selbstbehalt und Unterhalt

Hi,

also der Stiefvater muss sein Einkommen nicht offenlegen, jedenfalls nicht direkt, denn er ist ja niemals unterhaltspflichtig. Indirekt kommt es auf das Einkommen des Stiefvaters an, dann, wenn seine jetzige Frau und Kindesmutter einen Anspruch auf Barunterhalt gegen ihn hat. Dieser ist ihr Einkommen. Im Regelfall hat sie aber lediglich einen Anspruch auf Taschengeld, von etwa 200 Euro, wenn sie nicht selbst verdient.
Das liegt weit unter dem Selbstbehalt von 1000 Euro.

Die Kosten für das Abholen des Kindes vom Elternteil, bei dem das Kind lebt, muss das Elternteil tragen, der es abholt. Es sei denn, es ist eine andere Regelung getroffen worden.

Viele Grüße,

Alex
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  #8  
Alt 22.12.2009, 20:32
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.12.2009
Beiträge: 5
Standard

Hey, super, vielen Dank für Eure Infos!

Das hört sich doch schon einmal etwas entspannter an und lässt uns das Thema ruhiger angehen.

Was das Thema abholen angeht: Es ist noch eine "alte" Vereinbarung des damaligen Elternvertrages. Dass die meisten Punkte dieses Vertrages meist nur von einer Seite eingehalten werden, versteht sich fast von selbst....

Nochmal vielen Dank und LG
Franz
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