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#1
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| Hallo zusammen! Kann man wirklich gerichtlich gezwungen werden einen Nebenjob anzunehmen um den Barunterhalt für ein bereits volljähriges Kind zahlen zu können? 1. Meine Vollzeitbeschäftigung im Schichtdienst lässt mir bereits jetzt kaum Freizeit und ist vor allem sehr anstrengend. 2. Meine 'neue' Familie und mein 2. Kind braucht auch Zeit mit mir, vor allem da meine Frau auch Vollzeit berufstätig ist. 3. Im Alter meines ersten Kindes habe ich selbst bereits gearbeitet und selbst für mein Leben gesorgt. Das soll heißen, eigentlich kann doch mein Kind selbst einen 'Nebenjob' annehmen, wenn mein Einkommen eben nicht für den vollen Unterhalt reicht. Ich arbeite ja Vollzeit, aber werde halt schlecht bezahlt. Was kann ich dafür? 4. Kann es sein, dass man mich 'zwingt' eine Nebenbeschäftigung zu suchen und die Mutter des Kindes arbeitet selbst gar nicht und lebt von HarzIV. 5. Ich wüsste auch gar nicht wo und als was ich einen Nebenjob machen sollte???? |
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#2
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| @ hallo gast09 ich sehe gerade das du noch online bist, aber bislang niemand geantwortet hat. deshalb melde ich mich mal hierzu! vielleicht lässt sich etwas ins rollen bringen! ![]() auf wieviel stunden monatlich kommst du eigentlich im schichtdienst? wie viele verschiedene schichten gibt es? ich nehme mal an, gerade aufgrund des schichteinsatzes ist es schwierig, einem geregelten nicht-schicht nebenjob nachzugehen, oder? da müsste es schon ein nebenjob sein, bei welchem man kommen und gehen kann wann man möchte?! wie alt ist dein 2. kind denn? ich nehme mal an, dass deine ex einen auf berufsunfähig macht, oder? sonst würde sie doch bestimmt zum arbeiten geschickt werden. |
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#3
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| Hallo! Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich arbeite in zwei-drei Schichten, je nachdem wer gerade Urlaub hat oder krank ist. Wochenstundenzahl beläuft sich normalerweise auf 39 - 40 Stunden. Mein zweites Kind ist 11 Jahre alt. Warum meine Ex nicht arbeitet, weiß ich nicht. Ich habe sie seit 15 Jahren nicht mehr gesehen!!! Damals hat sie als Friseurin gearbeitet. Soviel verdient man da ja bekanntlich auch nicht. Aber kann das denn sein? Ich meine ich arbeite doch. Wenn es um ein minderjähriges Kind ginge, würde ich das ja auch noch verstehen, das muss ja irgendwie überleben und kann noch nicht für sich selbst sorgen. Aber ein Volljähriges, 19-jähriges Kind kann doch wohl selbst ein bisschen dazu verdienen. Ich meine, ICH arbeite doch und gebe mein bestes. Aber das man jetzt auch noch einen Nebenjob annehmen soll kann ich einfach nicht glauben. Und wie das in der Praxis aussehen soll frage ich mich auch. Wie gesagt, man muss ja erstmal was finden. |
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#4
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| Hallo, was macht denn das 19jährige Kind? Wo lebt das Kind? LG chico |
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#5
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| Das Kind lebt bei der Mutter und besucht ein Berufskolleg mit dem Ziel das Fachabitur zu machen. |
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#6
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| Hallo Gast09, Ab 18 sind beide Eltern barunterhaltspflichtig. Wer fordert denn den 2 Job von dir? Verlangen kann man viel,doch was nicht geht,geht eben nicht.( musst du aber darlegen). Wenn man von dir eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit verlangt,dann kann man dies von der Mutter ebenso, z.B. Zeitungen austragen. Gibt es für deine Tochter evtl.die Möglichkeit von Bafög usw.? Bei niedrigem Einkommen besteht die Möglichkeit einen Beratungsschein vom Amtsgericht für einen RA zu bekommen.Evtl.kannst du PKH bekommen. lg edy |
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#7
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| Na ja, ich arbeite ja Vollzeit. Ich glaube dafür ist mein Einkommen dann auch wieder zu hoch. Es geht ja darum, dass ich nicht den vollen Betrag der Düsseldorfer Tabelle zahlen KANN. Können die eingentlich auch mein 'Erspartes' verlangen. Ich meine, wenn ich immer Unterhalt gemäß meines Einkommens bezahlt haben und es geschafft habe von den 900€ Eigenbehalt etwas gespart zu haben, für z.B. ein Auto, kann man mir das dann trotzdem wegnehmen??? Ist eine theoretische Frage, bisher wurde ich nicht dazu aufgefordert. |
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#8
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| hallo gast09, wieso solltest du gezwungen werden ein auto zu verflüssigen, wenn du es für den täglichen weg zur arbeit benötigst? selbst hartzIV empfänger dürfen eine karre fahren wenn sie es sich leisten können. sie darf nur einen wert von ca. 4000 ocken nicht überschreiten. ansonten würde ich dir nicht raten, erspartes auf einem bankkonto liegen zu haben. das würde ich dann vorsichtshalber unterm kopfkissen stapeln! ^^ |
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#9
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| Es ist ja noch kein Auto. Aber mein jetztiges Auto müsste bald ersetzt werden und ich spare nun schon ca. 6 Jahre dafür. Da hat sich also ein gewisses Sümmchen gebildet. Ernsthaft besser Sparvertrag kündigen und Geld abheben? Theoretisch könnte man mich zwingen das Geld zu Unterhaltszwecken zu verwenden, obwohl ich den Unterhalt gemäß Einkommen bezahlt habe? Na ja, wahrscheinlich müsste man dann argumentieren, dass das alte Auto kaputt ist und ohne Auto kann ich ja nicht zur Arbei kommen. Mit 900€ Selbstbehalt ist eine volle Finanzierung auch nicht wirklich drin. |
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#10
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| achso! ich bin nicht sicher, ob man wirklich anspruch auf herausgabe deines erspartes haben kann. ich glaube, nur wenn unterhaltszahlungen nicht geleistet wurden und sich diese somit aufgestaut haben. wir hatten ja auch hier einen fall, bei welchem in die lebensversicherung hineingepfändet wurde... die sache mit dem unterhalt ist mir sowieso oftmals ein rätsel. wenn die familie intakt ist, wird der mann nicht gezwungen, einen besser bezahlten job zu suchen wenn das geld nicht reicht und die ganze sippe von hartzIV lebt. lebt man getrennt, ist es der frau und dem kind plötzlich nicht mehr zuzumuten, dass zu wenig geld vorhanden ist. daran erkennt man den stellenwert eines mannes in unserer gesellschaft. melkkuh und zuchtbulle!... und die meisten von euch haben sich dieses schicksal auch noch selbst ausgesucht! eine andere sache wäre mal die frage an dich, weshalb du überhaupt eine neue familie gegründet hast, wenn du nichtmal dein 1. kind ausreichend versorgen kannst?? darüber schon mal nachgedacht? . Geändert von Coldplay (18.12.2010 um 18:20 Uhr) |
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