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  #1  
Alt 22.01.2010, 08:55
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Registriert seit: 22.01.2010
Beiträge: 3
Standard Neuberechnung Unterhalt 2010

Guten Morgen erstmal,

Ich, 32, bin seit 4 Jahren von meinem Ex-Mann geschieden. Wir haben eine 10-jährige Tochter. Nun geht es darum den Kindesunterhalt für 2010 festzulegen.

Wenn möglich möchte ich auf einen Anwalt verzichten (Habe hier schon genügend Geld gelassen ).

Folgende Auskunft habe ich von ihm bekommen:

Einkommen 2009 (lt.Gehaltsabrechnungen): 38.318 €
ergibt Einkommen pro Monat: 3.193 €
abzügl. 5% (berufsbeding.Aufwendungen) verbleiben: 3.033 €
abzügl.Krankenversich. (517€) und Pkw-Darlehen (296€) verbleiben: 2.220 €

Einstufung somit in Einkommensgruppe 3, durch Zahlung an eine Unterhaltsberecht. Höherstufung in Einkommensklasse 5: Zahlbetrag 345 € ab Jan.2010


Nun meine Frage, die Einstufung in Einkommensklasse stimmt nach seiner Berechnung, aber ist es rechtens, daß er sich das PKW-Darlehen vom Nettoeinkommen abzieht?
Der seit 2 Jahren finanzierte PKW ist nicht eheprägend gewesen und meiner Meinung nach nicht abzugsfähig, oder?????

Nach meiner Berechung (ohne Darlehen) käme ich auf Einkommensgruppe 4, ->Höherstufung auf Gruppe 6.

Vielleicht kann mir einer von euch einen Tipp geben, wie hier die Rechtslage im allgemeinen ist? Wäre mir sehr wichtig, ihm entsprechende Argumente bringen zu können.

Danke euch schon mal ganz herzlich im Voraus.

Viele Grüße
steinchen16
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  #2  
Alt 22.01.2010, 15:20
Tim Tim ist offline
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Registriert seit: 16.10.2009
Beiträge: 62
Standard Höherstufung Düsseldorfer Tabelle

Hallo,

die neue Düsseldorfer Tabelle 2010 geht von zwei Unterhaltsberechtigten aus. Ist nur ein Unterhaltsberechtigter vorhanden, so kommt nur eine Höherstufung um eine Tabellenstufe in Betracht. Das war bei der alten DD-Tabelle anders, die ging von drei Unterhaltsverpflichteten aus!

Was das Darlehen anbelangt, so kommt es darauf an: wenn das Auto zur Berufsausübung notwendig ist, kann man es abziehen; wie soll sonst Geld verdient und Unterhalt gezahlt werden?

Gruss
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  #3  
Alt 01.02.2010, 09:12
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Registriert seit: 22.01.2010
Beiträge: 3
Standard PKW-Darlehen

Hallo,
sicher ist der PKW notwendig um Geld zu verdienen. Jedoch ist es dann doch ein einfaches für jeden Unterhaltspflichtigen, ein höheres Darlehen aufzunehmen, um den Unterhaltsbetrag niedriger zu halten. ist zwar böse gesprochen, aber manchen trau ich sowas locker zu!

In unserem Fall sprechen wir von einem Audi A4, Vollausstattung, mit keine Ahnung, auf alle Fälle zu viel PS........... Von nichts kommen die knapp 300 EUR Darlehen ja auch nicht!!!

Mein PKW ist auch finanziert, jedoch zahle ich nur 140 EUR im Monat.
Sorry, daß ich das mosern anfange, aber sowas ko... mich richtig an.

Ich bin alleinerziehend mit unserer 10-jährigen Tochter, vollzeit-berufstätig, er kümmert sich so gut wie gar nicht um sie, ja, gut er holt sie alle 2 wochen für die Wochenende bei ihm ab, aber das war´s dann auch schon und wenn´s ums Geld geht, kneift er auch wo´s nur geht.

vielleicht liege ich ja auch im Unrecht, aber manchmal habe ich wirklich das Gefühl die A...karte gezogen zu haben.

Gruß
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  #4  
Alt 02.02.2010, 11:13
Tim Tim ist offline
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Registriert seit: 16.10.2009
Beiträge: 62
Standard Umgang mit Kind

Soll das heißen, du würdest dich freuen, wenn dein Ex deine Tochter öfter als alle 14 Tage zu sich holt, mehr mit ihr unternimmt usw? Hast du darüber schon mit ihm gesprochen? Bei den geschiedenen Frauen, die ich kenne ist das anders, die gönnen ihrem Ex kein bischen den Umgang mit den Kindern. Hab immer das Gefühl, sie benutzen die Kinder, um sich für was auch immer an ihrem Ex zu rächen.
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  #5  
Alt 02.02.2010, 22:16
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.01.2010
Beiträge: 3
Standard Umgang mit dem Kind

Ich würde auf keinen Fall mein Kind dafür hernehmen, mich an meinem Ex-Mann zu "rächen". Wieso auch?
Sicher gab es auch Zeiten da hätte ich ihm am liebsten die Pest an den Hals gewünscht, aber diese Gedanken hat sicher jeder bei einer Scheidung.

Natürlich würde ich mich freuen, wenn er sich mehr um unsere Tochter kümmern würde. Natürlich habe ich das bereits angesprochen. Aber von seiner Seite her kommt leider nichts. Er legt mehr Wert auf sein berufliches Weiterkommen als auf seine Tochter. Sicher liebt er sie, aber sie spielt in seinem Leben (für meine Begriffe) eine zu geringe Rolle.

Das ist auch alles recht schwer zu erklären, wenn man die kompl. Geschichte nicht kennt. Aber als Vollzeit-Berufstätige Mutter wäre ich für jede Entlastung von seiner Seite her dankbar. Unser Tochter merkt das ja auch, sie wird bald 11 und kann auch eins und eins zusammen zählen.

Wahrscheinlich würde ich dann auch nicht so "pingelig" wegen dem Geld sein.

Ich für meinen Teil habe es oft genug angesprochen, hab ihm auch schon des öfteren unsere Tochter außer der Reihe "aufs Auge drücken" wollen, meist hat er abgeblockt, oder erst gar nicht drauf reagiert.........

Gruß
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  #6  
Alt 03.02.2010, 11:28
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Registriert seit: 08.09.2009
Beiträge: 74
Standard Väter in Verantwortungq

Na, solche Väter gibt es auch, die sich nicht so richtig engagieren. Er müsste doch dankbar sein, wenn er Zeit mit seiner Tochter verbringen kann. Na, ja, aber man kann da ja nie ganz genau rein blicken.

Deine Frage war aber auch noch, ob PKW Darlehen vom Netto Einkommen für die Unterhaltsberechnung abgezogen werden kann.
Meines Wissens können Ratenzahlungen für ein Auto nicht vom Nettoeinkommen beim Kindesunterhalt abgezogen werden.

LG
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  #7  
Alt 24.02.2010, 14:06
XXO XXO ist offline
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Registriert seit: 21.01.2010
Beiträge: 4
Standard

Zitat:
Zitat von Tim Beitrag anzeigen
Soll das heißen, du würdest dich freuen, wenn dein Ex deine Tochter öfter als alle 14 Tage zu sich holt, mehr mit ihr unternimmt usw? Hast du darüber schon mit ihm gesprochen? Bei den geschiedenen Frauen, die ich kenne ist das anders, die gönnen ihrem Ex kein bischen den Umgang mit den Kindern. Hab immer das Gefühl, sie benutzen die Kinder, um sich für was auch immer an ihrem Ex zu rächen.
ja, da muss ich dir recht geben. diese fälle kenn ich auch. bei mir ist es zum glück nicht so. meine tochter ist fast jedes wochenende bei mir, in den ferien ist sie zu 90% da. aber zahlen musst du trotzdem als sie noch im kika war, ist sie über 220 tage im jahr bei mir gewesen. naja, was soll ich mich auch beschweren, die zeit kann uns keiner mehr nehmen!
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