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  #1  
Alt 02.12.2010, 13:44
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Standard neue Düsseldorfer Tabelle 2011 online

Hallo liebes Forum,

nun ist es soweit. Das OLG Düsseldorf hat seine neue Düsseldorfer Tabelle 2011 zum Kindesunterhalt veröffentlicht. Es haben sich keine großen Änderungen ergeben. Allerdings ist der Selbstbehalt, also das Existenzminimum, was einem Unterhaltspflichtigen zugestanden wird, um 50 Euro angehoben worden.

Zum anschauen: Neue Düsseldorfer Tabelle 2011

Viele Grüße
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  #2  
Alt 02.12.2010, 15:20
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Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 362
Standard

danke gast!

die DT ist imho der grösste humbuk! wenn ich alleine schon die viel zu grob ausgefallenen Kategorien der Nettoeinkommen sehe...
es ist ja wohl nicht egal, ob jemand 1501 oder 1900 euro NETTO verdient! ich finde 400 euro eine deutliche differenz, welche im nettobereich einen unterscheid zwischen, "ich kann mir gut was zur seite schaffen" und "ich komme mehr oder weniger gerade so rund" schafft. (vielleicht mal gedanklich in DM umrechnen um sich diese differenz mal vor augen zu führen.)
dennoch finden sich beide AN in der gleichen Kategorie wieder! da waren grobschlachter am werk - aber wen interessiert das? es geht ja hier bloß um irgendwelche zahlenden deppen...

ebenso lässt die tabelle vermuten, dass ab einem gewissen einkommen die kinder anscheinend also morgens zum frühstück mit kaviar vollgepumpt werden...

meine freundin bekommt für ihre beiden kinder fast 700 euro vom KV und sagt selbst, dass sie nur in monaten mit sonderausgaben (zb. schulausflug ) diese wirklich zu 100% benötigen würde. und er zahlt nichtmal die summe, welche er laut DT zahlen müsste! sie lässt ihn, aufgrund oben genannter aussage, von daher sogar in ruhe und fordert nicht jedes jahr einen aktuellen gehaltsnachweis.

die DT ist also für mich ein absoluter widerspruch! der unterhaltsbedarf ist ab einer bestimmten summe zu 100% gedeckt. alles was darüber hinaus geht, müsste dringend freiwillig sein und / oder müsste als fond auf den namen des kindes angelegt werden können! ansonsten total unlogisch und unfair!

und solange die zahlungsverwendung vom empfänger nicht aufgeschlüsselt werden muss, ist die komplette unterhaltsregelung sowieso der grösste witz, der mir je untergekommen ist.

wohl dem, der sich in dieser abzocke-tabelle erst gar nicht wiederfindet...

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  #3  
Alt 05.12.2010, 11:47
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Hier findet Sie nochmal eine weitere Zusammenfassung der Änderung der Selbstbehalte:

Selbstbehalt steigt! |
__________________
Bei weiteren Fragen stehe ich gern auch per PN zur Verfügung.

LG Justi



DEXTRA - Ihre "Rechte Hand" in Familiensachen.

http://www.kanzlei-familie.de
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Stichworte
2011, düsseldorfer tabelle, olg düsseldorf, selbstbehalt

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