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#1
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Meine Tochter (17) lebt bei ihrem Vater, ich habe bis dato immer den Kindesunterhalt bezahlt und trotz ALG I im vergangenen Jahr wenigstens einen Anteil gezahlt. Nun bin ich in ALG II gerutscht und mein Ex-Mann lässt meine Lebensversicherung schrittweise pfänden. Auf einen Vergleich zu einer Zahlung von 300,-- EUR/Monat (bis ich wieder Arbeit habe) hat er sich nicht eingelassen. Ich bin 47 und schreibe Bewerbungen wie eine Wilde. 300,-- EUR pro Monat fand ich in meiner jetzigen Situation ok. Ist seine Vorgehensweise denn so wirklich in Ordnung? |
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#2
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| hallo tandem, Eine Kapitallebensversicherung ist ein Vermögensposten wie ein Sparbuch. Die Auszahlung im Erlebensfall kann daher gepfändet werden. ich gehe also davon aus, dass du bereits vom erlebensfall spricht? wenn dem so ist, wäre meine frage dann allerdings, weshalb die auszahlung nicht sowieso beim hartz IV angerechnet wird? normalerweise ist eine lebensversicherung nicht automatisch hartz IV sicher. es ist möglich das es tricks gibt, dies zu umgehen. dafür müsste man dann mal das internet links machen. oder hast du dich diesbezüglich bereits kundig gemacht? also ich meine jetzt speziell "lebensversicherung und hartz IV". |
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#3
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| Vielen Dank für die schnelle Antwort, die LV ist noch lange nicht zuteilungsreif und fällt erst mal bei Hartz IV raus, da es sich hier um einen offenen Rechsstreit handelt und mit besagter Pfändung belegt ist. U.a. bezahle ich mit der Pfändung auch den Rechtsanwalt meines Ex-Mannes, den Obergerichtvollzieher, die Gerichtskosten und alles was zu dieser Pfändung gehört. Die Kommentare meines Rechtsanwalts: "Ich habe die Gesetze nicht gemacht" helfen mir wirklich nicht. Deshalb bin ich auch so dankbar, dass ich dieses Forum gefunden habe. Geändert von tandem (25.11.2010 um 09:41 Uhr) |
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#4
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oder es liegt vielleicht daran, dass deine LV nunmal pfändbar ist. im internet nichts ähnliches gefunden? nachtrag: hab mal nachgeschaut - ein sehr komplexes thema. also deine LV ist durch einen gläubiger durchaus pfändbar, sofern DU bezugsberechtigt bist. falls jemand anderes der begünstigte ist, (zb. kind) kommt es anschließend darauf an, ob der vertrag ein unwiderrufliches bezugsrecht beinhaltet. falls dies änderbar ist, kann auch hier gepfändet werden. einem gläubiger ist es sogar möglich, den komplett geschuldeten betrag per rückkaufswert zu erhalten. d.h., deine LV wird vorzeitig ausgezahlt, zu deinem leidwesen. allerdings gibt es auch hier diverse klauseln. da kommt es natürlich darauf an, ob ein rückkauf überhaupt vereinbart wurde und ab wann dieser frühestens stattfinden kann. und auf den grad der benachteiligung hieraus für dich. außerdem noch andere punkte, wie pfändungsfreibetrag und ob die LV in eine Rentenversicherung umgewandelt wurde. da ich die einzelheiten nicht kenne, kann ich hierzu nichts sagen. ich gehe aber mal davon aus, dass dein anwalt den LV vertrag hinlänglich geprüft hat und somit auch festgestellt hatte, dass ihm hier die hände gebunden sind. dies sollte in der regel nämlich der fall sein. Geändert von Coldplay (25.11.2010 um 13:33 Uhr) |
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| kindesunterhalt, lebensversicherung, pfändung |
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