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#1
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| Hallo, ich habe eine 12 Jahre Tochter die bei ihrer Mutter (geschieden) lebt. Bis jetzt habe ich immer den vollen titulierten Unterhalt gezahlt (letzter Titel 288€). Jetzt fordert meine Exfrau den vollen "neuen" Unterhalt lt. Tabelle von 334€. Da ich mit meiner jetzigen Frau auch eine Tochter (18 Monate) habe, frage ich mich jetzt, ob meine Exfrau überhaupt noch Anspruch auf den vollen Unterhalt hat. Sie wurde von der ARGE wohl darauf hingewiesen, dass ich mehr zu zahlen hätte. Wenn ich nicht zahlen würde bekäme sie angeblich den Betrag der Differenz gekürzt.??? Die Frage ist für mich auch, wie das mit dem Selbstbehalt ist, da ich nur 1250€ verdiene wird es jetzt auch bei mir (uns) mit unserer 18monatigen Tochter monitär langsam knapp. Hat meine18monatige Tochter nicht auch einen Anspruch? Mindert das nicht auch den Anspruch meiner 12 jährigen Tochter? An wen kann man sich wenden um einen eventuell geringeren Unterhalt geltend zu machen. Das Jugendamt ist hier noch nie eine Hilfe gewesen. Oder muss ich einfach nur den bisher titulierten Unterhalt von 288€ weiter zahlen? Fragen über Fragen........ Grüße dymagon |
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#2
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| Hallo dymagon, Sind deine 1250€ schon bereinigt? (Arbeitsaufwendungen,Fahrtkosten). Hast du noch weitere Einkünfte? Eigene Wohnung/Haus? Dir stehen 1250€ zur Verfügung. An Unterhalt hättest du zu zahlen: 12 Jährige Tochter: 334€ 18 Monate alte Tochter: 225€ gesamt: 559€ Dein Selbstbehalt 950€ Hier entsteht eine Mangelfallberechnung. Du hast also eine Verteilsumme von 300€,Diese wird im Verhältnis auf beide Kinder aufgeteilt. Würde dem Jugendamt die neue Situation Schildern und auf eine Neuberechnung bestehen.Lass dir einen Termin geben. Würde auch der Arge die Unterlagen (Verdienstbescheinigung usw) wenn gefordert zu Verfügung stellen. Was sie deiner EX wegnehmen wollen,müssten sie deiner neuen Familie als evtl.Aufstocker wieder geben. Eine Beratung bei einem Fachanwalt für Familienrecht ist ratsam. lg edy Geändert von edy (10.11.2011 um 08:18 Uhr) |
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#3
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| Hallo edy, anbei stelle ich hier mal die Antwort vom Jugendamt in CB online: ....bitte beachten Sie, dass im Jugendamt nur der Elternteil einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung in Unterhaltsangelegenheiten hat, in dessen Haushalt sich das Kind befindet. Somit besteht in Ihrem Fall der Anspruch nur für die Kindesmutter. Wenn Sie die Neuberechnung des Unterhalts wünschen, so wenden Sie sich bitte selbst an die Kindesmutter. Soviel zum Thema Jugendamt! ![]() Greets dymagon |
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#4
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| ........ach noch was. Das Einkommen ich ist übrigens noch nicht bereinigt, da kommt noch a Bisserl dazu. Wenn man die Werbubgskosten mit anrechnet sind es 1358€ im Durchschnitt. Dazu habe ich noch eine Eigentumswohnung. Wird die etwa auch noch angerechnet, bzw. wird die Mietersparnis auch noch oben drauf gepackt? Grüße dymagon |
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#5
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| .......ach und noch etwas..... Macht es etwas aus, dass ich jetzt wieder verheiratet bin? Wird das Einkommen meiner jetzigen Frau auch noch mit angerechnet? Kommt die Steuerrückerstattung etwa auch noch mit auf mein Einkommen drauf? |
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#6
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| Hallo dymagon, Zitat:
Zitat:
Die Eigentumswohnung kann dir als Wohnvorteil angerechnet werden(mietfreies wohnen).Kreditzinsen können gegengerechnet werden. Einkommen deiner Frau zählt nicht. Beratungsgespräch mit Fachanwalt für Familienrecht vereinbaren(voher Kosten für die Beratung und evtl.weitere Kosten mit RA abklären). lg edy |
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#7
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| Hallo Edy, also noch mal zur Erklärung. Ich hab die 1249, um genau zu sein , im Monat.Dazu kommen noch mal 2x400€ betriebliche Erfolgsbeteiligung im Jahr und ich lass mir ca 500€ an Überstunden auszahlen, damit das alles überhaupt noch so einigermaßen funktioniert. Das sind dann 1357 auf den Monat runtergebrochen. Webungskosten kann ich keine außer den 950€ geltend machen. Das sind dann monatlich bereinigt 1278€. Was mir jetzt Sorge macht ist, wenn ich den sogenannten "Wohnvorteil" noch drauf gerechnet bekomme, sehe ich schwarz. Also bleibt janur der Gang zum Anwalt. Vom JA hab ich noch die Info, wenn meine Ex einer Neuberechnung nicht zustimmt, muss ich weiterhin den vollen Unterhalt zahlen. Toller Staat, sach ich da nur......... Grüße dymagon |
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#8
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| Hallo dymagon, Zitat:
Hast du ehebedingte Schulden/Verträge aus Ehe mit der EX? Fahrtkosten zur Arbeit? lg edy |
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#9
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| Hallo dymagon, ich möchte Dir mal aufzeigen, was Dir ggf. "blühen" könnte. Ich bin da nicht so schnell mit der Mangelfallberechnung zur Hand. Du unterliegst ggü. Deinen Minderjährigen Kindern einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit (vergl. § 1603 (2) BGB). Demnach muss Du alle Dir verfügbaren Mittel aufwenden, um den Mindestunterhalt zu sichern. Wenn das JA oder des JC darauf besteht, hast Du an Hand von 20-30 Bewerbungen dauerhaft im Monat nachzuweisen, dass Du Dich um einen besser bezahlten Job kümmerst. Analog dazu wäre die Aufnahme eines Nebenjobs zumutbar um den Mindestunterhalt leisten zu können. Wenn Du dauerhaft damit nachweislich keinen Erfolg hast, erst dann könnte man über eine Mangelfallberechnung reden. Alles was Du da geschrieben hast, Erfolgsbeteiligung, Auszahlung der Überstunden, Steuererstattung, das ist alles unterhaltsrelevantes Einkommen und fließt daher mit in die Berechnung ein. Eventuelle Schulden, welche edy da anspricht, finden nur soweit Berücksichtigung, wie sie das Leisten des Mindestunterhalts nicht gefährden. Ein gute Lektüre zur Bereinigung des Einkommens sind die unterhaltsrechtlichen Leitlinien der OLG´s. So, nun noch eine "bessere Nachricht". Es existiert ein Titel über 288€. Solange Du den bedienst, ist zunächst alles ok. Da nun bereits der neue Betrag gefordert wurde, hat eine Inverzugsetzung statt gefunden. Die Differenz zwischen 288€ und 334€ wirst Du irgendwann nachzahlen müssen. Und zum JA, die sind Interessensvertreter des Kindes. Und können nur vom Betreuungselternteil "aktiviert" werden. Das JA versucht immer das Optimale für das Kind herauszuschlagen. Da ist eine vorschnelle Mangelfallberechnung natürlich kontraproduktiv. Auch wenn es nach Stammtisch klingt, Kinder muss man sich auch leisten können. Es genügt nicht, diese in die Welt zu setzen und dann vom Staat finanzieren zu lassen. LG chico |
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