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#1
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| Zum Fall: Herr H. und Frau G. waren verheiratet, sind seit 2003 geschieden und haben 2 gemeinsame Kinder. Herr H. ist wieder verheiratet und hat ein Kind mit der jetzigen Frau. Frau G. lebt mit ihrem Lebensgefährten und den 2 Kindern aus 1. Ehe sowie 2 gemeinsamen Kindern zusammen. Sie ist zur Zeit in Elternzeit, der Lebensgefährte ist berufstätig. Herr H. zahlte bis Anfang 2010 sporadisch Unterhalt für die beiden Kinder (z.Zt. 17 und 11Jahre), seit Sept. 2010 zahlt das JA Unterhaltsvorschuß. Da Herr H. nun aber gar keinen Unterhalt mehr zahlt, hat Frau G. das Jugendamt um Hilfe gebeten. Nach den dort eingereichten Unterlagen muß Herr H. keinen Unterhalt zahlen, da er nicht über den Selbstbehalt kommt. Er arbeitet und ist nebenbei erfolgreich selbstständig. Zählt für den Selbstbehalt nur sein Einkommen oder auch (anteilig) das seiner Ehefrau? Welche Möglichkeiten habe ich, außer dem Jugendamt,Einsicht in Gehaltsunterlagen usw. zu bekommen? |
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#2
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| Hallo Ronja2007, Du hast ein Recht auf Auskunft seines Einkommens. Am besten durch Vorlage der Steuerbescheide der letzten 3 Jahre. (liegt evtl. dem JU vor). Daraus sind alle seine Einkünfte ersichtlich( aus nichtselbstständiger/selbst- ständiger Arbeit,evtl.Mieteinnahmen usw.) Vielleicht brauchst du die Hilfe eines RA. Seine Frau hat erst mal nichts mit dem Unterhalt zu tun. Die Selbstständige Arbeit könnte jedoch auch über seine Frau angemeldet sein. lg edy |
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