Familienrecht-heute.de




Familienrecht: Scheidung, Unterhalt, Kindesunterhalt, Unterhaltsrecht, Anspruch ...
Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Teilung von Hausrat und Wohnung, Scheidungsanwalt


Zurück   Forum zu Scheidung, Unterhalt, Familienrecht > Unterhaltsrecht - Unterhalt > Kindesunterhalt

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 05.04.2011, 11:56
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.04.2011
Beiträge: 1
Standard Selbstbehalt des Kindsvaters

Zum Fall: Herr H. und Frau G. waren verheiratet, sind seit 2003 geschieden und haben 2 gemeinsame Kinder. Herr H. ist wieder verheiratet und hat ein Kind mit der jetzigen Frau. Frau G. lebt mit ihrem Lebensgefährten und den 2 Kindern aus 1. Ehe sowie 2 gemeinsamen Kindern zusammen. Sie ist zur Zeit in Elternzeit, der Lebensgefährte ist berufstätig.
Herr H. zahlte bis Anfang 2010 sporadisch Unterhalt für die beiden Kinder (z.Zt. 17 und 11Jahre), seit Sept. 2010 zahlt das JA Unterhaltsvorschuß.
Da Herr H. nun aber gar keinen Unterhalt mehr zahlt, hat Frau G. das Jugendamt um Hilfe gebeten. Nach den dort eingereichten Unterlagen muß Herr H. keinen Unterhalt zahlen, da er nicht über den Selbstbehalt kommt. Er arbeitet und ist nebenbei erfolgreich selbstständig.
Zählt für den Selbstbehalt nur sein Einkommen oder auch (anteilig) das seiner Ehefrau? Welche Möglichkeiten habe ich, außer dem Jugendamt,Einsicht in Gehaltsunterlagen usw. zu bekommen?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 05.04.2011, 20:56
edy edy ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 29.10.2009
Beiträge: 702
Standard

Hallo Ronja2007,

Du hast ein Recht auf Auskunft seines Einkommens.

Am besten durch Vorlage der Steuerbescheide der letzten 3 Jahre.
(liegt evtl. dem JU vor).

Daraus sind alle seine Einkünfte ersichtlich( aus nichtselbstständiger/selbst-
ständiger Arbeit,evtl.Mieteinnahmen usw.)
Vielleicht brauchst du die Hilfe eines RA.

Seine Frau hat erst mal nichts mit dem Unterhalt zu tun.
Die Selbstständige Arbeit könnte jedoch auch über seine Frau angemeldet
sein.

lg
edy
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 20:05 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.4 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
SEO by vBSEO 3.3.0
familienrecht-heute.de